Geständnis im Fall "Rosenmontagsprügel"
Zwei Angeklagte saßen auf der Anklagebank im Hattinger Amtsgericht. Verwickelt waren sie in eine Schlägerei in der Altstadt am letzten Rosenmontag, 11. Februar. Zwei Hauptverhandlungstermine waren nötig, um die Tat aufzuklären. Schließlich gestanden die Angeklagten die Tat.
Die beiden Angeklagten waren im Verlauf eines feucht-fröhlichen Abends in eine Kneipe in die Hattinger Altstadt gegangen. Nach ihren Angaben wurden sie grundlos von einem Mann angegriffen. Einer der beiden wehrte sich und verpasste dem Mann einen lucky Punch, worauf dieser zu Boden ging und aus der Nase anfing zu bluten. Im Krankenhaus stellte sich später ein Nasenbeinbruch heraus.
Das blutende Opfer hingegen bleibt in der Zeugenaussage bei seiner Darstellung, er habe nicht angefangen, sondern sei plötzlich attackiert worden durch die Angeklagten. Mindestens einer von beiden habe ihn zu Boden gestreckt. Sein Kumpel habe ihm dann geholfen. Dieser sei von der Toilette gekommen und hätte erst dann in das Geschehen eingreifen können.
Etliche Zeugen und auch die herbeigerufene Polizei wurden in der ersten Hauptverhandlung vernommen. Deren Aussagen konnten den Tathergang aber nicht aufklären und die beiden Angeklagten blieben zunächst bei ihrer Darstellung.
Der Richter ordnete die Vernehmung weiterer Zeugen bei einem Fortsetzungstermin an.
Für die beiden Angeklagten stand viel auf dem Spiel. Beide waren bereits auffällig geworden, unter anderem mit Körperverletzungs-Taten. Beide stehen unter einer Bewährungsstrafe aus einem früheren Urteil. Auch die finanzielle Situation der beiden Männer ist nicht gut. Der eine hat überhaupt kein Einkommen, lebt derzeit bei seinen Eltern; der andere arbeitet zwar und lebt mit seiner Freundin zusammen, doch aus einer früheren Beziehung verfolgen ihn 22.000 Euro Schulden, die er in Raten abzahlen muss. Seine damalige Freundin soll munter mit seiner Kreditkarte eingekauft haben und jetzt steht der junge Mann vor einem Schuldenberg.
Vor der Vernehmung weiterer Zeugen und nach einem eindringlichen Gespräch mit den Verfahrensbeteiligten gestehen die Angeklagten dann doch die Tat. Auf eine weitere Vernehmung der Zeugen kann verzichtet werden.
Die beiden Männer werden jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und bekommen eine letztmalige Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
In ihrem Plädoyer macht die Staatsanwaltschaft deutlich, dass nun allerdings das Ende der Fahnenstange erreicht sei und mit einer neuerlichen Bewährungsstrafe nicht mehr zu rechnen sei. „Am kommenden Rosenmontag bleiben sie am besten Zuhause und halten sich von der Hattinger Altstadt fern.“
Außerdem erkennen die beiden Angeklagten ihre Schuld an und müssen an das Opfer 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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