Gerichtsdrama um Schneeschieber
Der STADTSPIEGEL hat in seiner Ausgabe vom 6. Juli und natürlich auch im Onlineportal Lokalkompass Hattingen über einen Strafprozess berichtet, in dem ein Schneeschieber eine große Rolle spielt. Nun gab es einen Fortsetzungstermin der Hauptverhandlung, doch auch dieser brachte kein Urteil. Am 26. Juli um 12 Uhr kommt es zu einem weiteren Fortsetzungstermin.
Der Sachverhalt ist schnell geschildert: zwei Männer geraten beim Schneeschieben aneinander. Der eine behauptet, der andere habe Schnee auf seine Hälfte des Bürgersteiges geschoben. Es kommt zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung, dann soll der heute Angeklagte dem jüngeren Mann den Schneeschieber an den Hals geschlagen haben. Darauf wehrte sich der jüngere Mann und schubste den älteren Herrn, der dabei stürzte. Körperliche Wunden trugen beide davon – der eine am Hals, der andere am Arm. Fotos gibt es von den Wunden, doch schlimmer als die körperlichen Wunden sind wohl die fast schon hasserfüllten verbalen Auseinandersetzungen.
Der Fortsetzungstermin der Hauptverhandlung war nötig geworden, um eine weitere Zeugin zu vernehmen. Diese schilderte den Sachverhalt so, wie die Anklage ihn vorgetragen hatte und erklärte, den Schlag des Angeklagten gegen das jüngere Opfer gesehen zu haben.
Die Verteidigung des Angeklagten suchte die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu erschüttern. Zum einen wies sie auf die Querelen der Zeugin mit dem Angeklagten hin, denn die Zeugin lebt in einem gekündigten Mietverhältnis im Haus des Angeklagten und die Nebenkostenabrechnung ist strittig. Zum anderen sollen Fotos beweisen, dass die Zeugin von ihrem Standpunkt am Wohnzimmerfenster die Tat gar nicht gesehen haben kann. Doch selbst bei einem anschließenden Ortstermin, zu dem das Gericht ausrückt, bleibt die Frau bei ihrer Darstellung, die auch noch von anderen Zeugen untermauert wird.
Aber auch für die Version des Angeklagten hatte sich in der Hauptverhandlung ein Zeuge gefunden, der erklärte, der Angeklagte habe nicht geschlagen, sondern sei nur zu Fall gebracht worden durch das angebliche Opfer.
Außerdem beantragt die Verteidigung ein Sachverständigengutachten zu der Frage, ob die Wunde am Hals des Opfers überhaupt von einem Schneeschieber stamme. Die Staatsanwaltschaft erklärt, dann auch zu beantragen, dass die abgeschlossenen und eingestellten drei Verfahren gegen den Angeklagten in das laufende Verfahren einzubeziehen seien.
Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp fordert den Angeklagten auf, seine Arme zu heben, um die körperlichen Voraussetzungen abzuschätzen. Der Angeklagte hebt die Arme nur ein Stück und erklärt, weiter könne er das nicht. Zwei Ärzte, sein Hausarzt und ein Orthopäde, seien in der Lage, dies zu bestätigen. Er entbindet die Ärzte von der Schweigepflicht und so sollen die beiden Mediziner bei der nächsten Fortsetzung Aussagen zu den körperlichen Zuständen des Angeklagten treffen.
Käme es zu einem Sachverständigengutachten, so könnte dies wohl nicht als Fortsetzungstermin laufen, denn hier wäre die vorgeschriebene Frist von drei Wochen nicht einzuhalten. Dann müsste die ganze Hauptverhandlung mit allen Zeugenaussagen wiederholt werden.
Übrigens: Nachdem beim vor-Ort-Termin Richter Kimmeskamp wieder sein Auto bestiegen hatte, gingen die verbalen Attacken beider Seiten weiter. Und die Bilder mit den Hämatomen des Angeklagten wurden gezeigt. Auch nach dem Ende des Strafprozesses wird hier wohl keine Ruhe einkehren.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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