Gericht: Entscheidung fällt erst im Fortsetzungstermin
Hat er betrunken hinter dem Steuer seines Wagens gesessen oder wurden ihm die Autoschlüssel gestohlen und jemand anders kutschierte in der fraglichen Nacht mit dem Fahrzeug herum und verursachte einen Unfall?
Diese Frage konnte das Gericht während der Hauptverhandlung noch nicht beantworten und benötigt zur Klärung einen Fortsetzungstermin am Mittwoch, 8. Mai, 8.30 Uhr, im Hattinger Amtsgericht.
Der junge Mann arbeitet als Angestellter in der Firma seines Vaters und ist seit dem Tattag im August letzten Jahres ohne Führerschein. Sein Fahrzeug soll in zwei Unfällen verwickelt sein.
Zum einen soll er ein parkendes Fahrzeug auf der Waldstraße beschädigt haben und sich vom Unfallort entfernt haben. Zum anderen soll er Straßenpoller beschädigt haben und den Wagen verkehrswidrig in der Zufahrt zum Evangelischen Krankenhaus abgestellt haben.
Der junge Angeklagte bestreitet allerdings, der Fahrer gewesen zu sein. Er schildert den fraglichen Abend so, dass er Gast bei der Hochzeit seines besten Freundes gewesen sei. Er sei mit seinem Fahrzeug zu einem Hattinger Restaurant gefahren, habe es dort abgestellt, später noch einmal das Geschenk aus dem Wagen geholt und am frühen Morgen mit dem Zwillingsbruder des Bräutigams Richtung S-Bahnhof zu einer Döner-Bude gegangen. Von dort sei er mit dem Taxi nach Hause gefahren und habe sich schlafen gelegt.
Er sei erst wieder wach geworden, als die Polizei in seiner Wohnung stand und ihm erklärte, sein Wagen sei in zwei Unfälle verwickelt. Der Autoschlüssel habe sich in seiner Anzugtasche befunden, der Ersatzschlüssel lag in der Wohnung.
An dieser Darstellung hat zumindest die Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel.
Die Polizei kam dem Angeklagten so auf die Schliche: „Wir wurden zu dem beschädigten Auto gerufen, wo Unfallflucht begangen wurde. Diesen Fall haben wir aufgenommen. Etwas später haben wir das in Verbindung gebracht mit dem nächtlichen Anruf einer älteren Dame, die ein Fahrzeug am Ev. Krankenhaus gesehen hatte, welches in Schlangenlinien fuhr. Sie hat auch eine Person vom Fenster ihrer Wohnung beobachtet, die das Fahrzeug verließ, konnte aber aufgrund Dunkelheit und Entfernung keine weiteren Angaben machen. Das Auto stand aber noch dort und wir konnten den Halter ausfindig machen.
Das Auto wies Beschädigungen und Lackspuren auf, die zum beschädigten Fahrzeug in der Waldstraße passten. Bei dem Halter handelt es sich um den Angeklagten, den wir dann aufgesucht haben. Er öffnete nicht die Tür, Nachbarn alarmierten seine Mutter und diese hat die Tür geöffnet, bevor wir weitere Maßnahmen einleiten wollten. Wir fanden den Angeklagten schlafend. Er hat sofort behauptet, nicht gefahren zu sein. “
Aufschlussreich ist für die Staatsanwaltschaft die Vernehmung der Besitzerin des Unfallfahrzeuges. Die Krankenschwester gibt an, die Polizei gerufen zu haben. Später habe sie den Anruf der Mutter des Angeklagten erhalten, ihr Sohn habe in betrunkenem Zustand einen Unfall gebaut. Die Versicherung würde den Schaden regulieren.
Damit geht die Beweisaufnahme in eine zweite Runde, denn vorgeladen werden als Zeugen die Mutter des Angeklagten und der Bruder des Bräutigams.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.