Geldstrafe von 1500 Euro wegen Körperverletzung

Der Angeklagte ältere Herr hat in vielen Lokalitäten der Altstadt bereits Hausverbot. In der Regel geht es um hohen Alkoholkonsum. Auch in der Kneipe des Altstadt-Wirtes, der als zeuge geladen ist, darf er nicht erscheinen.

Das hat ihn aber nicht davon abgehalten, zur Eröffnung trotzdem zu kommen. Im Gepäck ein Fotoapparat und auf der Zunge die Behauptung, Fotos für die Presse zu machen.
Der Altstadt-Wirt berichtet im Zeugenstand, mit dem Mann schon in seiner alten Kneipe Ärger gehabt zu haben. Auch dort habe er ihm Lokalverbot erteilt wie jetzt eben auch. Der Angeklagte, der sich zunächst vor Gericht in der Hauptverhandlung nicht einlassen wollte, sei auch gegangen, aber kurze Zeit später erneut erschienen. Zumindest dann hatte er ein Messer dabei und wollte dieses aus der Jackentasche ziehen. Der Altstadt-Wirt griff beherzt zu und konnte einen Angriff abwehren. Nur eine leichte Verletzung durch diesen Zugriff entstand.
Die Polizei wurde gerufen und der Angeklagte, mit später festgestellten fast zwei Promille Alkohol im Blut, hörte nicht auf, den Altstadt-Wirt zu beleidigen und zu bedrohen. Er wolle ihn und seine Familie töten.
Weil der Angeklagte sich nicht beruhigen ließ, nahmen die Beamten ihn mit. Das ließ er auch ohne Widerstand mit sich geschehen.
Später vor Gericht gab der Angeklagte zu, am Tatort gewesen zu sein. Auch das Ziehen des Messers gibt er zu, aber er habe niemanden verletzten wollen. Die Beleidigungen habe es ebenfalls gegeben. Er sei alkoholisiert gewesen und da mache manmanchmal Dinge, die man hinterher nicht in Ordnung finde. Er entschuldigte sich bei dem Altstadt-Wirt noch in der Gerichtsverhandlung.
Der Angeklagte lebt erst seit wenigen Jahren wieder in Deutschland, lebte früher Jahrzehnte im Ausland und arbeitete als Psychologe.
Obwohl er finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, muss er nun 1500 Euro Geldstrafe bezahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine fünfmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung gefordert, obwohl der Mann bisher ein unbescholtenes Blatt ist. Der Richter rechnete die fünf Monate mit 150 Tagen um auf Tagessätze zu jeweils zehn Euro. Dabei erklärte er, dass eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten zur Bewährung nur in bestimmten Fällen angewandt würde. Hier habe sich der Mann bisher nichts zu schulden kommen lassen, daher Geldstrafe.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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