Geldstrafe für "Stromklau" in Eigentümergemeinschaft – Ehefrau will ahnungslos gewesen sein

Eine Mieterin aus Hattingen hatte sich über ihre hohe Stromrechnung für 7.140 Kilowattstunden und über eine Stromnachzahlung von 2.000 Euro gewundert und ihr Versorgungsunternehmen um Klärung gebeten, nachdem ihr auch ihre Vermieterin nicht helfen konnte.

Als dann ein Elektroinstallateur im April 2016 die Strom-Hauptverteilung der Eigentümergemeinschaft überprüfte, stellte er fest, dass einem Miteigentümer der Zähler vom Versorgungsunternehmen zwangsdemontiert worden war und dieser seinen Strom durch eine in der Hauptverteilung fachgerecht montierte Kabelbrücke von einer anderen Hausbewohnerin erhielt. Der Monteur verständigte daraufhin die Polizei.

Vor Gericht hatte sich jetzt ein Ehepaar aus Hattingen wegen "Stromklau" zu verantworten. Der 48 Jahre alte Angeklagte, der als Beruf Hausmann angab, sagte, er und seine gleichaltrige Ehefrau hätten sich mit dem Wohnungskauf übernommen und wären schon seit längerem in finanziellen Schwierigkeiten.

Seine Frau will allerdings von alledem nichts mitbekommen haben, weil sie zuhause alles ihrem Mann überlassen hätte. Auch vom heutigen Gerichtstermin will sie erst zwei Stunden vorher erfahren haben, weil ihr die gesamte Post vorenthalten worden sei. Dieses bestätigte auch der Angeklagte.

Nach eigenen Angaben hätten sie sogar 3 Monate ganz ohne Strom gelebt.

Bei einer weiteren Kontrolle durch das Elektrounternehmen wurde dann noch festgestellt, dass der erforderliche Strom für Waschmaschine und Trockner der Angeklagten durch eine Kabelbrücke in der Hauptverteilung von einer anderen Miteigentümerin abgezweigt worden war.

Den ersten „Stromklau“ gab der Angeklagte zu, den zweiten bestritt er. Allerdings will er, der schon drei Vorstrafen aufweist, keine Kabelbrücken eingebaut sondern nur eine "Verlängerungsschnur für den Abzweig“ genutzt haben.

Am Ende der Beweisaufnahme beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine Gesamtstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro, für die angeklagte Ehefrau einkommensabhängig eine Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen zu je 83 Euro.

In seinem Schlusswort bedauerte der Hattinger seine Tat und sagte, er und seine Frau wären bemüht, nach dem zeitnah geplanten Verkauf ihrer Eigentumswohnung bei den Hausbewohnern den Schaden wieder gut zu machen.

Richter Kimmeskamp sprach dann die Angeklagte vom Vorwurf der „Entziehung elektrischer Energie“ frei, da die Ergebnisse der Beweisaufnahme für eine Verurteilung nicht ausreichten.

Ihren Ehemann verurteilte er aber wegen der angeklagten Delikte zu einer Gesamtstrafe von 1.200 Euro, das entsprach dem Plädoyer der Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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