Führerschein aus Tschechien wird nicht anerkannt

Manchmal sorgt die europäische Gesetzgebung für äußerst kuriose Fälle – so auch bei einem Mann, der in Deutschland lebt, in der Tschechei aber seinen Führerschein gemacht hat. In Deutschland wurde dem Mann bereits mehrfach wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen.
So absolvierte er in der Tschechei seine Führerscheinprüfung. Ordnungsgemäß ist in dem Dokument vermerkt, dass der Wohnsitz des Mannes die Bundesrepublik Deutschland sei. Hier fiel er mit dem Papier auf und die Polizei wollte das Dokument nicht anerkennen. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis fand sich der Mann vor dem Amtsgericht wieder.
Dort wurde er auch verurteilt, denn die europäische Gesetzgebung erklärt zwar grundsätzlich, dass man in der EU erworbene Führerscheine im europäischen Raum auch anerkennen soll, lässt aber davon nationale Sicherheitsbedenken unberührt.
Und diese liegen in dem Fall vor, in dem der Mann in Deutschland keinen Führerschein mehr bekommt, weil er charakterlich ungeeignet ist zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Der Angeklagte sah dies anderes und kramte eine Verordnung hervor, wonach Schüler und Studenten davon ausgenommen sind. Weil in der tschechischen Verordnung das Wort „Schüler“ benutzt wird, so könne man dies auch als Fahrschüler interpretieren und damit erfülle er die Voraussetzungen.
Auf diesen spitzfindigen Zug will sich der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp nicht einlassen und bleibt bei seiner Verurteilung. Der Angeklagte verließ den Gerichtssaal und begab sich gleich ein Stockwerk höher, um Widerspruch einzulegen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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