Frühere städtische Mitarbeiterin wegen Untreue verurteilt
Eine frühere städtische Mitarbeiterin wurde jetzt vom Amtsgericht wegen Untreue in besonders schwerem Fall verurteilt. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Angeklagte gestand, ihre Dienstvorschriften als städtische Mitarbeiterin zum Nachteil ihres Arbeitgebers missachtet zu haben. Auch am zweiten Hauptverhandlungstag kann sich die Sprockhövelerin nicht mehr erklären, warum sie gegen die entsprechenden Dienstanweisungen verstieß.
Als Außendienst-Vollstreckungs-Mitarbeiterin besuchte sie regelmäßig säumige Zahler in Sprockhövel und „trieb“ Außenstände ein. Die Arbeit machte ihr nach eigenen Angaben Spaß und sie kassierte jährlich offene Außenstände zwischen dreißig- und fünfzigtausend Euro.
Im Zeitraum Januar 2016 bis März 2017 soll sie laut Staatsanwaltschaft in sechs Fällen Gelder, die sie als Außendienstmitarbeiterin der Vollstreckungsstelle „eingetrieben“ hat, nicht gemäß der städtischen Vorschriften entgegengenommen, quittiert, abgeliefert und verbucht haben.
In den angeklagten Fällen hat sie den säumigen Zahlern, ohne Geld zu erhalten, entsprechende Quittungen ausgehändigt oder eingenommene Geldbeträge nicht ordnungsgemäß abgeliefert und vollständig verbucht.
Ihre Belastung aus der Versorgung eines Familienangehörigen sei der Grund gewesen, warum sie teilweise die entsprechenden Dienstvorschriften missachtete.
Schaden beträgt rund 2.500 Euro
Der hierdurch der Stadt Sprockhövel entstandene Schaden soll laut Staatsanwaltschaft rund zweitausendfünfhundert Euro betragen.
Mehrmals betonte die Sprockhövelerin, dass sie nicht einen Cent in die eigene Tasche oder in andere Taschen gewirtschaftet hätte. Zu den einzelnen konkreten Anklagevorwürfen dann befragt, traten bei der Sprockhövelerin immer wieder Erinnerungslücken auf.
Eine städtische Mitarbeiterin sagte bereits am ersten Hauptverhandlungstag aus, dass ihr die Angeklagte gegenüber eingeräumt hätte, „sie habe das gemacht“ und sie würde alles wieder zurückzahlen.
Angeklagte erhielt sogar noch ein passables Zeugnis
Ende März 2017 wurde die Angeklagte aufgrund der entdeckten Ungereimtheiten nach vorheriger Anhörung vom Dienst freigestellt. Vor dem Arbeitsgericht kam es zwischenzeitlich zu einem Vergleich mit Beendigung des Dienstverhältnisses.
Am zweiten Verhandlungstag schilderte ein Geschäftsmann aus Sprockhövel, dass er seine ausstehende Steuerschuld durch regelmäßige monatliche Barzahlungen auf dem Hof seiner Firma an die Außendienstmitarbeiterin der Vollstreckungsstelle reduziert habe. Er habe allerdings die Zahlungen nicht immer genau nachgehalten. Die Quittung für seine Barzahlungen erhielt er von der städtischen Mitarbeiterin entweder sofort bei Zahlung oder auch einige Tage später.
Als er glaubte, seine Rückstände vollständig bezahlt zu haben, erstaunte ihn die ihm von der Stadt Sprockhövel zugeschickte Zahlungsübersicht , die noch einen namhaften Steuerrückstand aufwies. Als die Angeklagte ihn dann noch bat, ihr die zuletzt ausgestellte Quittung wegen „Klärung von Ungereimtheiten“ zurückzugeben, wurde er misstrauisch. Die Angeklagte, die mit der letzten Geldeintreibung auch für sich privat Dienstleistungen der Firma in Anspruch nahm, konnte sich vor Gericht nicht erinnern, den besagten Geldbetrag von dem Geschäftsmann erhalten zu haben, obwohl die Zahlungsquittung von ihr ausgestellt wurde.
Staatsanwältin sah Anklage bestätigt
Am Ende der Beweisaufnahme sah Staatsanwältin Bandorski die Anklagevorwürfe bestätigt. Sie glaubte den Aussagen aller Zeugen, nicht aber der Version der Angeklagten.
Für 4 verbleibende Taten der Untreue in besonders schwerem Fall beantragte sie Einzelstrafen von insgesamt 34 Monaten Freiheitsentzug, aus denen sie eine Gesamtstrafe von 14 Monaten bildete. Diese beantragte sie zur Bewährung auszusetzen, da die Angeklagte bisher noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war.
Rechtsanwältin Elke Althäuser betonte in ihrem Plädoyer die erhebliche Arbeitsbe- und -überlastung ihrer Mandantin und sah bei der Stadt Sprockhövel ein „sehr spezielles Verfahren“ der Abrechnung und Verbuchung von kassierten Außenständen. Sie erkannte keinen Beweis für die Untreue ihrer Mandantin und beantragte Freispruch und Kostenübernahme durch die Landeskasse.
Kriminelles Verhalten – 14 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Richter Kimmeskamp schloss sich in seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Für 4 Fälle der Untreue in besonders schwerem Fall verhängte er gegen die Angeklagte Einzelstrafen von 34 Monaten Freiheitsentzug. Aus diesen bildete er eine Gesamtstrafe von 14 Monaten Strafhaft, die er für 3 Jahre zur Bewährung aussetzte.
Er sah es als bewiesen an, dass die Angeklagte Manipulationen begangen hat. Auch der Vertrauensverlust, der bei den Geschädigten gegenüber einer städtischen Amtsträgerin entstanden ist, wurde bei der Strafzumessung berücksichtigt.
Update :
Das Urteil erlangte inzwischen Rechtskraft.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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