Freiheitsstrafe für Wodka-Diebstahl - Wie Alkoholmissbrauch ein Leben zerstört -

Es ergab schon ein trauriges Bild, welches der einsichtige 49 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen in der öffentlichen Hauptverhandlung von sich selbst aufzeigte.
Die Alkoholabhängigkeit und die daraus resultierenden verheerenden Folgen für den Betroffenen selbst und für seine Familie einschl. der minderjährigen Kinder waren erschütternd anzuhören. Angeklagt vom Vertreter der Staatsanwaltschaft war der Diebstahl von 2 Flaschen Wodka im Juli 2015 aus einem Supermarkt in Niederwenigern. Der Hattinger, der zu seiner Tat stand und diese bedauerte, war nach eigenen Angaben an und für sich froh, beim Diebstahl erwischt worden zu sein, auch um seinem Leben eine neue Wende zu geben. Er hatte schon erkannt, alkoholabhängig zu sein; leider hatten seine früheren mehrmaligen Entgiftungen immer nur 2 bis 3 Wochen angehalten, dann hatte er wieder getrunken. Er lebt inzwischen von seiner Ehefrau getrennt, die nach seinen Angaben vor Gericht immer noch trinkt. Erfolgversprechend ist nunmehr die erfolgreiche Absolvierung einer 3 monatigen Therapie in einer Suchtklinik und die parallel dazu in Anspruch genommenen verschiedenen Hilfsangebote entsprechender Einrichtungen wie die Caritas-Suchthilfe. Obwohl der Angeklagte ungelernt ist, da er zwei begonnene Ausbildungen abgebrochen hat, ist er bemüht und zuversichtlich, jetzt wieder eine Arbeitsstelle zu finden. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte am Ende der Beweisaufnahme bei seinem Plädoyer unter Berücksichtigung der 17 Eintragungen des Angeklagten im Bundeszentralregister „Bauchschmerzen“ , eine beantragte Freiheitsstrafe von 5 Monaten noch zur Bewährung auszusetzen. Rechtsanwalt Peter Steffen, der den Angeklagten vertrat, zeigte dem Gericht die positiven Seiten seines Mandanten auf und bat am Ende seines Plädoyers um eine milde Strafe und diese doch zur Bewährung auszusetzen, damit sein Mandant „wieder auf die Füße kommt“. Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp würdigte in seinem Urteil alle Aspekte, die für und gegen den Angeklagten sprachen und verurteilte diesen wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten, die 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. In dieser Zeit muss sich der Angeklagte straffrei verhalten. Außerdem muss der Hattinger 100 Stunden in einer gemeinnützigen Einrichtung arbeiten. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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