Fast 7000 Euro zuviel erhalten

Wegen Betrugs saß ein Pärchen aus Sprockhövel vor dem Hattinger Amtsrichter. Fast 7.000 Euro soll das Paar zu Unrecht vom Sozialamt bezogen haben, weil die Frau die Arbeitsaufnahme des Mannes viel später gemeldet hatte, als diese in Wahrheit stattfand.
Das Paar lebt mit drei gemeinsamen Kindern zusammen. Außerdem gibt es noch zwei weitere Kinder aus einer früheren Beziehung des Mannes, der seit 1996 in Deutschland lebt.
Der Angeklagte gibt an, erst durch den Brief der Staatsanwaltschaft aufmerksam geworden zu sein. Seine Lebenspartnerin habe eine Vollmacht von ihm, persönliche Dinge mit Ämtern und Behörden zu regeln. Er habe nicht gewusst, dass sie seine Arbeitsaufnahme zu spät gemeldet habe und dadurch unrichtige Angaben gemacht habe. Das Paar war im Juli 2009 zur Job-Agentur gegangen. Damals bezog der Mann Arbeitslosengeld. Schon im September des gleichen Jahres bekam er wieder einen Job. Doch das meldete seine Partnerin erst Monate später.
Mann und Frau leben gemeinsam mit den drei Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, es werden alle verfügbaren Einkommen zusammengerechnet und ermittelt, inwieweit die Familie einen Bedarf hat, zusätzliche Sozialleistungen zu erhalten. Hauptantragsteller war die Frau, die auch den Schriftwechsel erhielt. Doch weil die Familie durch das Arbeitseinkommen des Mannes mehr Geld zur Verfügung hatte, flossen zu viele Sozialleistungen. Insgesamt fast 7.000 Euro, die jetzt bereits zurückgezahlt werden. Für den Mann immer noch unverständlich, könne er allein doch von seinem Geld leben und habe er doch nicht die Verpflichtung, die Angaben der Frau zu seinen Verhältnissen zu kontrollieren. Sie habe ja eine Vollmacht und er lebe auch zur Zeit im Kinderzimmer. Die Beziehung sei stressig. Das alles lassen Richter und Staatsanwaltschaft nicht gelten. Das Verfahren gegen den Mann wird gegen eine Zahlung von 250 Euro vorläufig eingestellt, die Frau bekommt drei Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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