„Falscher Polizist“ hatte keine Fahrerlaubnis - 4 Monate Haft

Ein 41 Jahre alter Angeklagter wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Ein 35 Jahre alter Sprockhöveler bemerkte im September 2016 auf der Querspange in Sprockhövel, dass aus einem hinter ihm fahrenden PKW Videoaufzeichnungen von seiner Autofahrt angefertigt wurden. Der so Gefilmte fuhr langsamer, ließ den anderen Wagen abbiegen und fuhr dann hinter diesem her. Er wollte den Grund der Videoaufzeichnung erfragen.

Bei einem Halt kam der Fahrer des „Überwachungs-Fahrzeuges“, der Angeklagte, auf den Sprockhöveler zu und hielt ihm eine am Schlüsselbund befindliche „Polizeimarke“ entgegen. Weiterhin soll er geäußert haben, er habe schon seine Kollegen verständigt, die bei der Wohnanschrift des Sprockhövelers auf diesen warten würden. Der Aufforderung, seinen Dienstausweis zu zeigen, entgegnete der „falsche Polizist“, er habe schon Dienstschluss.

Der Sprockhöveler fuhr in der Annahme nach Hause, dort würde er von Polizisten erwartet, was jedoch nicht der Fall war. Ich will nicht abstreiten, dass ich die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf der Querspange ein wenig überschritten hatte, so der „Gefilmte“ vor Gericht.

Zwei Wochen später sah er zufällig das Fahrzeug mit dem Angeklagten wieder, notierte sich das Kennzeichen und informierte die Polizei über das Geschehene.

So saß jetzt der Angeklagte, der gar keine Fahrerlaubnis besitzt, vor Gericht und verweigerte die Aussage. Auch seine Ehefrau, gegen die ein separates Strafverfahren eingeleitet wurde, machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Am Ende der Beweisaufnahme bat der Rechtsanwalt des Angeklagten um eine kurze Beratungspause mit seinem Mandanten.

Seltsames Geständnis
Danach gestand der Angeklagte plötzlich, mit dem PKW ab und zu ohne Fahrerlaubnis zu fahren und räumte auch die Anklagevorwürfe ein. Auf Nachfrage von Richter Kimmeskamp nach Details sagte der Angeklagte dann, „Mir ist geraten worden, es einzugestehen, aber ich kann mich nicht mehr erinnern“. „Das ist kein glaubhaftes Geständnis“ erwiderte Richter Kimmeskamp.

Bei der anschließenden Strafzumessung wurde der Vorwurf der Amtsanmaßung knapp unter der Grenze der Strafbarkeit bewertet und vorläufig eingestellt.

Keine Bewährung mehr
Da der Angeklagte in der Vergangenheit schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war und auch noch eine Bewährungsstrafe besteht, wurde er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

„Ich nehme Ihnen nicht ab, dass Sie sich nicht erinnern“ sagte Richter Kimmeskamp und ergänzte, „da Sie nicht bereit sind, sich an Gesetze zu halten, ist keine Bewährungsstrafe möglich“.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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