Erst Diebstahl, dann Flucht doch schließlich bleibt nur der Knast
Für den bereits inhaftierten Angeklagen endete der Prozess vor dem Hattinger Amtsgericht mit einer weiteren Freiheitsstrafe. Ein weiteres Jahr wird er hinter Gitter sitzen müssen. Hintergrund sind Diebstahl und fahrlässige Körperverletzung sowie Nötigung.
Der Angeklagte ist schon lange kein unbeschriebenes Blatt mehr. Seine Drogensucht brachte den gelernten Maler und Lackierer immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Zum Schluss war er arbeitslos und wurde durch seine Lebensgefährtin unterstützt. Er lebte von Hartz IV und bei einem Behördengang erhielt er die Information, dass er mit einem Haftbefehl gesucht würde. Da war ihm klar, dass er sich nicht mehr würde offiziell blicken lassen können. Doch leben musste er auch. Also kam er in Sprockhövel auf den Gedanken, mit dem Auto seiner Lebensgefährtin zu einem Lebensmittelmarkt zu fahren und sich dort mit Lebensmitteln im Wert von rund 300 Euro einzudecken. Einen Teil davon wollte er selbst verbrauchen, einen anderen Teil wollte er zu Geld machen. Er befüllte einen Einkaufswagen, schob diesen in den Gemüsebereich und nutzte die Räumlichkeiten des Lebensmittelmarktes so aus, dass er mit einigen Produkten durch die Kassenzone gehen konnte, diese bezahlte und sich dann den vollen Einkaufswagen wiederholen konnte, um den Laden zu verlassen.
Dabei wurde er von einer Kundin beobachtet, die einen Mitarbeiter des Geschäftes informierte, der wiederum dem Marktleiter Bescheid sagte. Dieser folgte dem Angeklagten zu dessen Auto. Als der Mann sah, dass er auf frischer Tat ertappt war, schob er den Einkaufswagen beiseite, schlug den Kofferraumdeckel zu und setzte sich hinter das Steuer. Mit der Zentralverriegelung schloss er den Wagen ab, so dass der Marktleiter am Auto angekommen keine Chance hatte, die Beifahrertür zu öffnen. Dann startete er den Wagen und schoss nach Aussage des Marktleiters aus der Parklücke und verschwand. Dabei wurde der Marktleiter am Knie verletzt, zivilrechtliche Forderungen stehen noch aus und im Strafprozess ist der Marktleiter auch Nebenkläger.
Allerdings konnten sich Mitarbeiter noch das Autokennzeichen notieren und das führte zwei Wochen später zur Festnahme des Mannes. Der Marktleiter entdeckte nämlich in Hagen auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäftes besagtes Fahrzeug und rief die Polizei.
Der Angeklagte zeigt sich vor dem Schöffengericht geständig und räumt den Diebstahl ein. Er will allerdings den Marktleiter nicht mit Absicht angefahren haben. Dennoch ist sein Verhalten natürlich die Ursache für die Verletzung gewesen, denn ohne Diebstahl und Flucht hätte die Situation nicht entstehen können, bei der sich der Marktleiter verletzte.
Die Staatsanwaltschaft machte dies auch deutlich und forderte insbesondere aufgrund der Vorbelastungen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Die Verteidigung sieht ebenfalls eine Strafe gegeben, sieht aber keine kriminelle Energie beim Angeklagten. Hier wird betont, dass es sich um Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit der Drogensucht handelt.
Das Schöffengericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt den Angeklagten zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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