Erfolgloser Flirt bringt harte Strafe

Zwar hatte der Angeklagte so gut wie kein Erinnerungsvermögen mehr an die besagte Nacht, traute sich aber wohl selbst die Tat zu. Jedenfalls erklärte er vor Gericht durch seinen Verteidiger, alles könne so gewesen sein und gab damit die Körperverletzung auch zu.

Der Angeklagte war Anfang März diesen Jahres in der Altstadt in Hattingen unterwegs gewesen. Er hatte bereits mächtig getrunken, als er in einer Kneipe auf eine junge Frau traf, die mit einem Bekannten dort war. Auch ein weiterer Bekannter des Pärchens war vor Ort.
Der Angeklagte kam mit der jungen Frau ins Gespräch. Man war fröhlich und guter Dinge und der Angeklagte wollte schließlich die Telefonnummer der jungen Frau haben. Die wollte sie ihm aber nicht geben. Ganz offensichtlich hatte der Angeklagte gewisse Absichten und das Verhalten der jungen Frau missdeutet. Deren Bekannter erkannte die schwierige Situation und erklärte, der Angeklagte möge einfach seine Telefonnummer da lassen. Das geschah auch und der Bekannte der jungen Frau drängte zum Aufbruch, um einer weiteren Eskalation vorzubeugen. Gemeinsam mit ihnen verließ einer weiterer Bekannter die Gaststätte. Man wollte nach Hause.
Auch der Angeklagte verließ die Gaststätte und folgte dem Trio. Innerhalb der innenstadt traf man sich. Die Polizei war bereits von dem Bekannten der jungen Frau gerufen worden, war aber noch nicht vor Ort. In einem Taxi führen schließlich die Frau und ihr Bekannter davon. „Dann bekam ich aber ein schlechtes Gewissen“, erklärte der junge Mann vor dem Hattinger Amtsgericht. Er habe das Taxi anhalten lassen, sei ausgestiegen und zurückgegangen und habe dann den Kumpel bereits leblos am Boden in einer Blutlache vorgefunden.
Dieser erklärte im Zeugenstand, der Angeklagte habe von ihm die Adresse der jungen Frau haben wollen. Er habe sie ihm aber gar nicht geben können, denn er kenne die Frau nicht. Sie sei eine Bekannte seines Kumpels und er habe gar nicht gewusst, wo sie wohne. Er habe das gesagt, doch der Angeklagte habe gar nicht zugehört und sei sehr betrunken gewesen. Er habe dann mit der Faust ihm ins Gesicht geschlagen und dann wisse er nichts mehr. Er sei erst wieder durch die Rettungskräfte ansprechbar gewesen und habe einige Verletzungen davon getragen. Diese seien aber nicht so schwerwiegend gewesen.
Der Angeklagte selbst kann sich an den Vorfall nicht mehr erinnern. Vorbelastet ist der seit 2002 in Deutschland lebende Türke durch Jugendstraftaten, unter anderem auch wegen Körperverletzung.
Zwar wird ihm aufgrund des starken Alkoholkonsums eine verminderte Schuldfähigkeit zugestanden, doch vor allem auch die schriftliche Aussage einer völlig unbeteiligten Passantin, die zur Hauptverhandlung aufgrund ihres ersten Arbeitstages nicht kommen konnte und entschuldigt fehlt, sowie die übereinstimmenden Aussagen der Zeugen machen deutlich, dass der Angeklagte dennoch zu gezielten Handlungen fähig war.
Er erhält eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zur Bewährungsauflage gehört die Zahlung einer Geldstrafe von 1500 Euro in Raten zu je 100 Euro an das Opfer.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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