Einspruch erfolgreich - Richterin suchte "verstecktes" Verkehrsschild in Blankenstein
Es war ein herrlicher Sommertag. Richterin Strathausen hatte in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einem Ortstermin in Blankenstein zugestimmt.
Ein Autofahrer war im August 2017 beim Befahren der Sprockhöveler Straße hinter dem Ortsausgangsschild Richtung Sprockhövel von Polizeibeamten gelasert worden.
Als der Autofahrer damals das Ortsausgangschild bemerkte, hatte er seine Geschwindigkeit erhöht und das einige Meter weiter im Gebüsch versteckte 50 km/h –Schild nicht bemerkt – wie viele andere Autofahrer auch nicht.
Als Folge war von ihm die durch das Tempo-Schild vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten worden. Dafür hatte der Autofahrer einen Bußgeldbescheid kassiert. Dagegen hatte Rechtsanwalt Peter Steffen im Auftrag seines Mandanten Einspruch eingelegt.
Beim Ortstermin konnte der Anwalt die Richterin überzeugen, dass ein Autofahrer das im Gebüsch nach einer leichten Rechtskurve zugewachsene und versteckte 50 km/h-Schild nicht ohne weiteres bemerken kann.
Auch die Richterin hatte zuerst Probleme, dieses Schild überhaupt zu finden. Dem Einspruch des Autofahrers wurde noch beim Ortstermin stattgegeben und die Bußgeldsache auf Kosten der Landeskasse eingestellt.
Die Polizei hat jetzt zwei Möglichkeiten, entweder eine andere Kontrollstelle zu suchen oder die Sträucher so zurückschneiden zu lassen, dass ein vorbeifahrender Autofahrer auch das Tempo-Begrenzungsschild rechtzeitig wahrnehmen kann.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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