Ehestreit: Mann verletzte Polizisten

Der Mann hatte einen Polizisten verletzt und Widerstand geleistet. Dabei hatte er ihm eine Tür vor Kopf und Körper geschlagen. Der Polizist wollte die Tür öffnen, der Angeklagte versuchte, diese geschlossen zu halten. Das endete nun vor Gericht mit einer Entschuldigung des Angeklagten gegenüber dem Polizisten, hat aber auch noch eine tiefere Familiengeschichte.
Der Angeklagte berichtet dem Gericht, seine Ehefrau, die jetzt von ihm getrennt lebe, wolle sich scheiden lassen. Damals, im Januar diesen Jahres, habe sie sich drei Tage im Wohnzimmer verschanzt. Zunächst habe er die Situation hingenommen, am dritten Tage sei er so verzweifelt gewesen, da habe er Alkohol getrunken (ermittelter Blutalkoholgehalt 2,3 Promille) und habe versucht, die Wohnzimmertür gewaltsam zu öffnen. Die Glasscheibe der Tür sei dabei zu Bruch gegangen.
Die Ehefrau flüchtete ohne Schuhe und nur leicht bekleidet mit dem zweijährigen gemeinsamen, ebenfalls nur leicht bekleideten Sohn auf die Straße und rief die Polizei.
Daraufhin kam es zu dem geschilderten Vorfall, der den jungen Mann nun auf die Anklagebank brachte. Er erhielt außerdem eine sechsmonatige Wohnungsverweisung, zahlte aber die Miete weiter, weil er das Mietverhältnis fortsetzen wollte.
Nachdem er die Wohnung wieder betreten durfte, fand er leere Zimmer vor, denn die Wohnung war mittlerweile komplett ausgeräumt. Außerdem verlor der Pechvogel auch noch seine Arbeit und muss nun von Arbeitslosengeld leben mit der Sorge, irgendwann in Hartz IV abzurutschen.
Nach der Entschuldigung vor Gericht, die der Polizist auch annimmt, wird das Verfahren vorläufig gegen eine Auflage eingestellt. Die endgültige Einstellung erfolgt, wenn die Auflage erfüllt ist. Drei Monate hat der Angeklagte Zeit, 100 Arbeitsstunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten.
Sollte er eine bezahlte Arbeit finden, kann die Auflage auch in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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