Ebay-Betrug - Jugendgericht greift durch – Haftstrafe für Ersttäter
Ein 18 Jahre alter Heranwachsender aus Sprockhövel wurde jetzt vom Jugendgericht wegen Betruges in 5 Fällen zu einer Jugendstrafe von 9 Monaten verurteilt. Den von ihm angerichteten Schaden muss er außerdem wieder gutmachen.
Die Anspannung und Verärgerung des Gerichtes stieg während der Hauptverhandlung merklich an. Der Heranwachsende aus Sprockhövel saß auf der Anklagebank und verzog keine Miene. Auch als er sich mehrmals in Widersprüche verstrickte und für die Staatsanwältin offensichtlich log, rührte ihn das nicht.
6 Anklageakten lagen auf dem Richtertisch. Der Angeklagte hatte Waren bei ebay angeboten, Gelder kassiert und weder Waren geliefert noch die zu Unrecht erhaltenen Gelder zurück erstattet. Die Ebay-Käufer hatten vom Angeklagten unter anderem Lenkräder für Playstation und Grafikkarten für ihre PC gekauft. Die Angebote erschienen uns als Schnäppchen und die kann man nicht mit paypal bezahlen, sagten die Geschädigten, die aus ganz Deutschland angereist waren, nach ihrer Anhörung als Zeugen zum STADTSPIEGEL.
Auch ein kostenpflichtiges Abo eines Nachrichtennetzwerkes soll vom Handy des Angeklagten bestellt worden sein. Die entsprechende Lastschrift auf seinem Konto gab der Angeklagte dann zurück und erstattete sogar noch Strafanzeige gegen das Nachrichtennetzwerk.
Das hatte der Anwalt noch nie erlebt
Die Belastung der Kosten einer Flix-Bus Reservierung, die vom Angeklagten aus vorgenommen worden sein soll, veranlasste dieser einfach auf dem Geschäftskonto eines Rechtsanwaltes, der gegen ihn in einer anderen Privatsache vorgegangen war. Als der geschädigte Rechtsanwalt die Rücklastschrift veranlasste, wurde ihm ein falscher Name an der Wohnanschrift des Angeklagten mitgeteilt. „Meine zivilrechtliche Vollstreckung gegen den Angeklagten war dann erfolglos", sagte der Anwalt als Zeuge vor Gericht aus und bezifferte seinen finanziellen Verlust dadurch mit über 500 Euro.
Angeklagter will zu Taten erpresst worden sein
Der Angeklagte gab einige Betrugstaten zu, andere bestritt er. Von Freunden will er zu den Betrügereien genötigt worden sein, andernfalls hätte diese gedroht, seiner Familie zu schaden. Im Übrigen würde er sein Handy oftmals liegenlassen, auch schon mal verleihen und auch alle „seine Freunde“ würden seine Bankverbindung kennen.
Am Ende der Beweisaufnahme schilderte die Sachbearbeiterin der Jugendgerichtshilfe, dass der Angeklagte ihrer Aufforderung zu einem Gespräch vor der Hauptverhandlung nicht gefolgt sei. Sie glaubte allerdings bei dem Heranwachsenden aus Sprockhövel eine Reifeverzögerung zu erkennen und plädierte für die Anwendung des Jugendstrafrechtes.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Amtsanwältin Born, erkannte beim Angeklagten ein gewisses Maß an krimineller Energie, bescheinigte diesem schädliche Neigungen, sah auch eine Rückfallgefahr und plädierte für die Verhängung einer Jugendstrafe von 6 Monaten, für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Weiterhin beantragte sie beim Gericht, eine Woche Jugendarrest gegen den Angeklagten zu verhängen.
Richter Dr. Lucks ging dann mit seinem Urteil noch über die Forderung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft hinaus. Wegen Betruges in 5 Fällen verhängte er gegen den 18 Jahre alten Heranwachsenden aus Sprockhövel eine Jugendstrafe von 9 Monaten, die er für 3 Jahre zur Bewährung aussetzte. In dieser Zeit muss sich der Sprockhöveler straffrei führen und alle Weisungen eines Bewährungshelfers einhalten. Außerdem muss er eine Beschäftigung aufnehmen und den Geschädigten, wenn auch in kleinen Raten von mtl. 50 Euro, ihren finanziellen Verlust erstatten.
Ein weiterer Anklagepunkt wurde abgetrennt. Sobald weitere Ermittlungsergebnisse einer Nachrecherche vorliegen, wird sich der Angeklagte wieder vor Gericht verantworten müssen.
Gegen das heutige Urteil können innerhalb einer Woche noch Rechtsmittel eingelegt werden.
girls and boys day 2018 – 3 Gymnasiasten als Zuhörer
Am diesjährigen „girls and boys day 2018“ nutzen auch drei Gymnasiasten die Möglichkeit, einen Berufsfelderkundungstag beim Amtsgericht zu erleben. Aurica (14), Tara (14) und Jan (14) vom Gymnasium Waldstraße nahmen an den öffentlichen Hauptverhandlungen des Jugendgerichtes als Zuhörer teil. „Wir waren noch nie im Gericht und sind ganz schön beeindruckt“, sagten die Drei zum STADTSPIEGEL. Sie haben sich allerdings fest vorgenommen, bei ebay-Käufen immer nur mit der Funktion Käuferschutz zu agieren.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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