Dumm gelaufen - Ohne Fahrerlaubnis bei der Polizei vorgefahren

„Ich sage gar nichts“ war die Einlassung des Angeklagten Anfang Juni vor Gericht.
Aufgrund dieser Aussageverweigerung, die grundsätzlich jedem Angeklagten zusteht, fand heute ein weiterer Gerichtstermin mit Zeugen im Amtsgericht statt.

Der 33 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen war Mitte Februar 2016 vor der Polizeiwache auf der Hüttenstraße vorgefahren.

In der Wache wollte er seinen Führerschein abgeben.

Die Straßenverkehrsbehörde hatte ihm zwei Tage vorher mitgeteilt, dass ihm mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen sei und ihn aufgefordert, seinen Führerschein persönlich abzugeben oder per Einschreiben an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

Als er das Schreiben der Straßenverkehrsbehörde dem Beamten vorlegte, fiel dem Wachhabenden auf, dass die Pupillen des Hattingers „auffällig“ waren und er ja außerdem schon seit zwei Tagen keine Fahrerlaubnis mehr hatte.

Da sich der Hattinger auf der Wache „nicht kooperativ“ zeigte, ordnete die Staatsanwaltschaft die Entnahme einer Blutprobe an. Die Auswertung ergab dann später, dass sich im Blut des Angeklagten der Cannabiswirkstoff (THC) befand.

Unter Berücksichtigung der 3 Vorstrafen des jetzt arbeitslosen Hattingers schloss sich Richter Johannes Kimmeskamp dann in seinem Urteil der Forderung des Vertreters der Staatsanwaltschaft an und bestrafte den Hattinger für das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 10 Euro = 1.100 Euro. Weiterhin wurde die Straßenverkehrsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von einem weiteren Jahr keine Fahrerlaubnis auszustellen.

Der Angeklagte sagte während der ganzen Verhandlung nichts und schüttelte immer wieder den Kopf, unterbrach dann allerdings Richter Kimmeskamp während seiner Urteilsbegründung, als er noch Erklärungen abgeben wollte.

„Das hätten Sie vorher machen können“, sagte der Richter und schloss die Hauptverhandlung.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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