Drogenkonsum nach Tod des kleinen Sohnes
Der Tod seines kleinen Sohnes an Krebs hat ihn stark belastet und brachte ihn schließlich richtig vom Weg ab. Der Hattinger versuchte dem Schicksal mit der Einnahme und dem Handel von Amphetaminen und Cannabis zu trotzen. Das ging gründlich schief.
Noch nicht einmal fünf Jahre durfte der kleine Sohn des Hattingers werden, bevor er an Krebs starb. Mit dieser Situation wurde der junge Familienvater, heute 34 Jahre alt, nicht fertig. Zwar war seine Ehefrau beim Tod des Kindes im siebten Monat schwanger, doch trotz der glücklichen Geburt einer gesunden Tochter hielt die Ehe die Belastung nicht aus. Während sich die Ehefrau Hilfe suchte, um das Geschehene zu verarbeiten, tat sich der Hattinger schwer damit, anderen Personen, auch Therapeuten, von seinem seelischen Leid zu erzählen.
Die Ehe scheiterte. Schwere Depressionen musste der Hattinger verarbeiten. Eine stationäre psychiatrische Behandlung erfolgte. Und doch stand er erst am Anfang eines Teufelskreises. Medikamente sollten über die schwere Zeit hinweghelfen. Dann kamen Amphetamine und schließlich Cannabis hinzu. Und „gute Freunde“ gab er später auch etwas ab, um damit seinen immer teurer werdenden Eigenkonsum zu finanzieren.
Bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung wurden entsprechende Menge der Drogen gefunden und sichergestellt. Ebenso wurde Bargeld und der Führerschein sichergestellt. Bei dem Bargeld stellte sich allerdings in der Hauptverhandlung heraus, dass es sich um das Haushaltsgeld der neuen, schwangeren Lebensgefährtin handelt, die der Hattinger auch in diesen Tagen heiraten wird.
Zwischenzeitlich war er auch arbeitslos, hat aber nun wieder einen neuen Job und Lebensmut gefunden. Straffällig war er bisher auch nicht. Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung, die Verteidigung plädiert bei einem minderschweren Fall auf eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr, die natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden soll und verweist auf die besondere persönliche Situation des Angeklagten. Dem schließt sich das Schöffengericht an und verurteilt den geständigen Hattinger zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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