"Die Schuld des Täters ist die Grundlage der Strafe"

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Jung, männlich und den Alkohol vermutlich wortwörtlich mit der Muttermilch aufgesogen und seitdem der ständige Begleiter: Durchgefallen durch alle sozialen Raster mit einem langen Vorstrafenregister, landet der junge Mann nun erneut für neun Monate hinter Gittern.

„Die Schuld des Täters ist die Grundlage der Strafe. Doch wo genau hat dieser junge Mann Schuld auf sich geladen?“, fragt sein Verteidiger Dr. Gregor Hanisch vor Gericht.
Sein Mandant habe eine Therapie durchgestanden, sei rückfällig geworden, weil er wieder in sein altes Umfeld zurückgekehrt sei. Er könne sich gegen den Alkohol nicht wehren, der ihn seit der Kindheit begleite. Was für eine persönliche Schuld habe er auf sich geladen?
Um drei Vorwürfe geht es: Zum einen um den Besitz einer sehr geringen Menge Amphetamine, zum anderen um einen sexuell motivierten Griff in alkoholisiertem Zustand zwischen die Beine einer jungen Frau und zum dritten um einen Schlag ins Gesicht einer anderen jungen Frau.
Während der Verteidiger den Besitz dieser geringen Menge Amphetamine nicht für eine Straftat hält („Mit dieser einen Konsumeinheit hätte er sich nur selbst schaden können“), sieht das Gericht sehr wohl eine Tat gegeben.
Dagegen folgt das Gericht der Argumentation der Verteidigung im Hinblick auf den Überbegriff auf das ebenfalls alkoholisierte Mädchen. Es habe sich um einen Übergriff oberhalb der Jeanskleidung gehandelt, eine besondere Herabwürdigung der Frau sei nicht zu erkennen gewesen. Man habe alkoholisiert nebeneinander gesessen und das Verhalten des Angeklagten seit zwar völlig unangemessen gewesen, aber keine Straftat. Dafür wird der Angeklagte frei gesprochen.
Wesentlich schwerer wiegt der Tatvorwurf hinsichtlich der Körperverletzung einer anderen jungen Frau zum gleichen Tatzeitpunkt.
Der Angeklagte befand sich in stark alkoholisiertem Zustand in der Wohnung der Frau gemeinsam mit der Freundin, die er unangemessen berührte. Nach dieser Aktion sollte er gegen seinen Willen die Wohnung verlassen, wollte dies nicht und schlug einer jungen Frau ins Gesicht. Danach wurde er von einem Mann in den Hausflur bugsiert, randalierte dort weiter, fiel schließlich im Hausflur um, wurde von der Polizei abgeführt und wachte am nächsten Morgen im Krankenhaus auf, ohne sich an Details erinnern zu können.
„Ich weiß nur noch, dass ich in der Wohnung war und getrunken habe“, erklärt er vor Gericht. Die anderen Personen bezeugen die Körperverletzung und das Gericht nimmt eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums an.
Der Angeklagte wird zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dies vor allem vor dem Hintergrund seiner vielen Vorstrafen, darunter zwei Urteilen mit jeweils einem Jahr Bewährungsstrafe, die nun wiederrufen werden.
Auch seine Bewährungshelferin kann ihm keine gute Prognose geben. Entgegen dem Rat aller sei er nach der stationären Entgiftungstherapie wieder nach Hattingen in sein altes Umfeld zurückgekehrt. Das habe nicht funktionieren können.
Für das Gericht ist „irgendwann das Ende der Fahrenstange erreicht“, die Staatsanwaltschaft findet das Vorstrafenregister „beachtlich“.
So wartet auf den jungen Mann eine wenig vielversprechende Zukunft.

Dr. Gregor Hanisch
Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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