Bewährung trotz Diebstahls
(von Dr. Anja Pielorz)
Eigentlich wollte der Angeklagte vor Gericht schweigen. Doch im Verlaufe der Hauptverhandlung überlegte er es sich anders und nutzte die Chance auf eine mildere Strafe.
Der Roma hat keine guten Startchancen ins Leben gehabt und ist auch bereits mehrfach auffällig geworden. Doch jetzt scheint er sich gefangen zu haben – er will heiraten und hat als Schrotthändler auch eine Arbeit gefunden. Seinen Kindern möchte er Vorbild sein und deshalb keine krummen Touren mehr machen.
Vor dem Hattinger Amtsgericht holt ihn eine Mittäterschaft bei einem Wohnungseinbruch mit Diebstahl aus November 2008 wieder ein.
Damals soll er zusammen mit einem weiteren Mann ein Tat-Auto gefahren haben. Zwei ebenfalls beteiligte junge Frauen waren mit den Männern unterwegs, um nach einer geeigneten Einbruchsmöglichkeit zu suchen. Die fanden sie auch durch ein gekipptes Fenster.
Die beiden Damen drangen in die Wohnung ein und stahlen 250 Euro Bargeld sowie 13 Uhren. Als sie bei dem Diebstahl durch die Bewohnerin, die inzwischen verstorben ist, entdeckt wurden, flüchteten sie. Im Auto warteten die beiden Männer und man fuhr gemeinsam davon. Die Beute wurde geteilt.
Heute will der Angeklagte von diesen Taten nichts mehr wissen. Er zeigt sich geständig, betont aber, nun sein Leben im Griff zu haben.
Der Staatsanwalt erklärt: „Ich nehme ihnen das durchaus ab. Aber mit ihrer Tat unterstützen sie alle Vorurteile über ihre Volksgruppe. Ich hatte eigentlich vor, auf eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung zu plädieren. Doch sie können glaubhaft machen, dass sie wirklich auf gutem Weg sind. Deshalb kann die Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden.“
Das sieht der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp genauso. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 1.500 Euro an die Alzheimer-Stiftung Hattingen/Sprockhövel zahlen.
Autor:Roland Römer aus Hattingen |
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