Betrunken in Schlangenlinien gefahren – 5 Monate Haft auf Bewährung

Ein 33 Jahre alter Hattinger wurde wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er sich in eine stationäre Therapie begeben, 500 Euro Strafe zahlen und erhält weitere 18 Monate keine Fahrerlaubnis.

Airbag löste aus
„Wir bemerkten den Angeklagten, als er uns Ende Dezember 2016 gegen 3 Uhr morgens auf der Gegenfahrbahn der Hüttenstraße in Schlangenlinien entgegen kam, sagte der Polizeibeamte als Zeuge. Der extreme Fahrstil mit 2,06 Promille und mit Kokain im Blut hinterließ selbst an zahlreichen Bürgersteigkanten deutliche Spuren. Durch diese Kollisionen löste auch der Airbag im Autos des Angeklagten aus. Gegenüber den Polizeibeamten verhielt er sich dann so aggressiv, dass ihm Handfesseln angelegt werden mussten.

Nun hatte der Angeklagte allerdings seit 2015 keine Fahrerlaubnis mehr. Die war ihm damals schon wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen worden.

„Ich kam erst wieder zu mir, als mich die Polizeibeamten ansprachen“, sagte der Angeklagte zu Richter Johannes Kimmeskamp. Der Verteidiger des Angeklagten schilderte dann, dass sein Mandant alkoholkrank sei. Aufgrund eines Filmrisses wisse er auch nicht mehr, wann er am Tattage Drogen genommen habe.

11.000 Euro kostet der Entzug
„Wenn ich getrunken habe, bin ich aggressiv“, sagte der Angeklagte und ergänzte, dass er sein Leben ändern wolle. Um von seiner Alkoholabhängigkeit los zu kommen, legte er dem Gericht die Bestätigung einer Fachklinik vor, in die er sich Ende Juli für 14 Wochen stationär zum Entzug begeben werde. Die hierfür erforderliche Kostenzusage der Sozialversicherungsträger über ca. 11.000 Euro hat er bereits vorliegen.

Auch wenn der Verteidiger des Hattingers für eine milde Strafe plädierte, schloss sich Richter Kimmeskamp in seinem Urteil der Forderung der Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft an.

Er verurteilte den bereits vorbestraften Angeklagten wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und wegen vorsätzlichen Führens eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis. 5 Monate Freiheitsstrafe, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, 500 Euro Geldstrafe und ein stationärer Entzug in einer Fachklinik kommen auf den Angeklagten zu. Vor Ablauf von weiteren 18 Monaten darf er außerdem keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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