Beim "Nachtschlag" krachten die Fäuste
Beim „Nachtschlag“ im letzten Jahr krachten in Sprockhövel die Fäuste. Eifersucht scheint im Spiel gewesen zu sein. Und die hatte bereits ein halbes Jahr vorher ihren Anfang genommen.
Eine Mitarbeiterin der Stadt Sprockhövel hatte ihren 50. Geburtstag gefeiert und neben Bekannten auch ihren Freund eingeladen. Einer der Bekannten hatte sich offensichtlich Hoffnung auf mehr gemacht und erkannte erst während der Geburtstagsfeier, dass das vergeblich war. Es fielen gegenüber dem Freund abfällige Bemerkungen und das Geburtstagskind schickte später das mitgebrachte Geschenk auch wieder an den Adressaten zurück.
Zufällig traf man sich ein halbes Jahr später während des Stadtfestes wieder. Wie der Angeklagte und seine damalige Freundin, die als Zeugin geladen war, berichteten, gab es eine verbal aufgeladene Begrüßung, in der auch weniger schöne Bemerkungen fielen. Eine dargebotene Hand wurde „übersehen“ und der Bekannte soll mit seinen Frauengeschichten geprahlt haben. Man trennte sich rasch wieder. Die Zeugin erklärte, sie habe sich von ihrem Freund nach Hause bringen lassen und dieser wollte dann mit dem Taxi ebenfalls nach Hause fahren. Doch es sollte anders kommen.
Weil der Angeklagte kein Taxi fand, ging er in eine Kneipe, um noch ein Krefelder zu trinken. In der Toilette der Kneipe traf er zufällig erneut auf den Bekannten seiner Freundin. Dann gehen die Aussagen auseinander.
Während der Angeklagte erklärt, er sei angegriffen worden, behauptet der Bekannte, der als Nebenkläger auftritt, das Gegenteil. Einig sind sich die beiden nur darin, dass es eine Schlägerei auf der Toilette gab, beide Männer Kopfverletzungen erlitten und der Nebenkläger zusätzlich einen mehrfachen Bruch des Sprunggelenkes.
Der Angeklagte erklärte, überall sei Blut gewesen und er habe fluchtartig die Kneipe verlassen. Er habe noch in der Nacht seine Freundin angerufen und sei zu Fuß zu seinem Schwager gelaufen, der ihn nach Hause brachte. Alle Beteiligten waren mehr oder weniger stark alkoholisiert.
Er habe Kopfschmerzen gehabt, ihm sei übel gewesen und spätere Untersuchungen ergaben den dringenden Verdacht auf Hirnblutungen.
Die dürften sich aber nicht bestätigt haben, obwohl der Angeklagte erklärt, bis heute unter Brechreiz und Atemnot zu leiden. Er befindet sich seit einem halben Jahr in psychologischer Behandlung.
Die Freundin, mit der der Angeklagte heute nicht mehr zusammen ist, erklärt als Zeugin erst auf mehrmalige Nachfrage des Vorsitzenden Richters, dass sie das nächtliche Telefonat nicht richtig verstanden habe und es auch nicht wichtig fand, davon zu erzählen. Sie hatte aber schon verstanden, dass der Freund in eine Schlägerei verwickelt gewesen sein sollte und machte sich auf, in die Kneipen zu gehen und der Sache auf den Grund zu gehen. Doch in der Nacht war dies nicht mehr zu klären. Erst später erfuhr sie genau, was passiert war.
Der Angeklagte ist nicht aktenkundig und hat bisher ein unbescholtenes Leben geführt.
Während die Staatsanwältin der Auffassung ist, der Angeklagte habe die Schlägerei in der Toilette begonnen und ihn zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilen will, sieht der Richter den Fall anders. Er führt aus, dass er nicht erkennen kann, welcher der beiden Männer die Schlägerei begonnen habe. Deshalb gelte im Zweifel für den Angeklagten und spricht diesen frei.
Außerdem macht er deutlich, dass er die Aussage der damaligen Freundin für unglaubwürdig hält, weil diese zunächst den nächtlichen Telefonanruf verschwieg.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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