Bande soll Reifen und Felgen gestohlen haben
Voll ist es im Hattinger Amtsgericht: drei Rechtsanwälte mit drei Angeklagten, eine Gutachterin für DNA-Analysen und natürlich Staatsanwaltschaft und Schöffengericht. In der Sache geht es um einen bandenmäßig organisierten Diebstahl von Autoreifen und Felgen.
Mehrere Monate sollen drei Angeklagte auf Diebestour gegangen sein und in einem Autohaus in Hattingen von dort stehenden Fahrzeugen Reifen und Felgen abmontiert und gestohlen haben. Insgesamt entstand so ein Schaden von rund 20.000 Euro.
Sieben Fälle listet die Staatsanwältin in der Anklage auf. Der letzte Fall führte zur Festnahme der drei Angeklagten, die in der Nähe des Tatortes in einem Auto sitzend um Mitternacht angetroffen wurden. Ein zweites Fahrzeug der Angeklagten parkte dort ebenfalls. Im Auto, in dem die Angeklagten saßen, wurden keine Werkzeuge für den Diebstahl gefunden, sehr wohl aber in dem anderen Fahrzeug, welches ebenfalls den Angeklagten zugeordnet werden konnte. Am Tatort wurden ebenfalls vier Paar Handschuhe sichergestellt und eine Speichelspur entdeckt. Zusätzlich entdeckte die Spurensicherung auch einen abgerissenen Hosenknopf einer Jeans, der zu der Hose eines der drei Angeklagten passte. Außerdem wurde die Beute an einer Böschung gefunden.
Die Polizei war alarmiert worden, an diesem Abend am Autohaus vorbeizuschauen, und entdeckte in der Tat zwei auf Steinen aufgebockte Fahrzeuge, an denen Reifen und Felgen fehlten. Die fanden die Beamten in der Nähe des Tatortes genauso wie die drei jungen Männer, die sich vor Gericht allerdings in Schweigen hüllen. Weil die Tat direkt nicht beobachtet wurde und die Angeklagten keine Angaben machen, müssen Indizien die Täter überführen. Dazu wurde ein DNA-Gutachten in Auftrag gegeben und die Expertin eines Instituts aus Münster verliest in der Sitzung die Ergebnisse.
So konnte sowohl die Speichspur als auch ein Paar Handschuhe eindeutig einem der Angeklagten zugeordnet werden. Auch bei einem zweiten Paar Handschuhe sieht man hohe Wahrscheinlichkeiten, dass ein anderer der drei Angeklagten diese getragen habe. Für den dritten Angeklagten lassen sich eindeutige Spuren nicht nachweisen und dieser Angeklagte wird schließlich vom Schöffengericht auch freigesprochen. Die Staatsanwältin sieht hier eine Mittäterschaft gegeben und fordert die gleiche Strafe wie bei den beiden anderen Angeklagten – sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Doch dieser junge Mann kommt mit einem blauen Auge davon und wird freigesprochen. Die persönliche Gewissheit zur Verurteilung des Angeklagten hat das Gericht in diesem Fall nicht.
Anders sieht es bei den beiden anderen Angeklagten aus. Hier ist der Nachweis durch die Spurensicherung eindeutiger. Allerdings kann sich wie im vorherigen Fall das Urteil nur auf den letzten Vorfall der Anklage beziehen. Alle anderen Fälle wurden im Hinblick auf die zu erwartende Verurteilung in diesem Fall eingestellt.
Nicht einig ist man sich auch in der Frage, ob es wirklich ein vollendeter Diebstahl gewesen ist, denn die Beute war noch nicht abtransportiert. Und auch die Frage, ob es sich um einen schweren Diebstahl handelt, für den das Gelände komplett abgeschlossen gewesen sein müsste, wird kontrovers diskutiert.
Bei den beiden anderen Angeklagten kommt kein Freispruch in Frage. Sie bekommen eine Geldstrafe.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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