Auswärtige Asylbewerberin „klaute“ in Hattingen

Eine 26 Jahre alte Syrerin wurde jetzt vom Amtsgericht wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie war erstmals der Empfehlung einer Freundin gefolgt, die meinte, in Deutschland sei es ganz einfach zu klauen.

Die in Frankfurt lebende Asylbewerberin aus Aleppo in Syrien, die einen einjährigen Duldungsstatus besitzt, war in Hattingen zu Besuch bei ihrer Mutter. Nachdem ihr eine Freundin den Rat gegeben hatte, in Deutschland sei es ganz einfach „zu klauen“, war sie im Juli 2016 mit einer Bekannten in ein Kaufhaus an der Großen Weilstraße gegangen. Dort hatte sie zu abendlicher Stunde zahlreiche Waren zum Gesamtpreis von 272,21 Euro in ihrem Kinderwagen verstaut.

Als sie an der Kasse nur eine Getränkedose bezahlte, wurde sie von den Ladendetektiven angesprochen und des Diebstahls überführt.

Ihre Bekannte hatte auch auf diese Art und Weise „eingekauft“. Bei ihr fand man in ihrer Tasche unbezahlte Waren im Gesamtwert von 179,85 Euro.

"Dumm gelaufen"
Das ist „dumm gelaufen“, ließ die Asylbewerberin jetzt ihren Dolmetscher übersetzen. Sie bedauerte, gestohlen zu haben und versicherte der Staatsanwältin und dem Gericht, so etwas nie wieder zu tun. Sie hätte jetzt gelernt, dass man auch in Deutschland nicht stiehlt.

Am Ende der Beweisaufnahme würdigte das Gericht das Geständnis der bisher nicht vorbestraften Angeklagten und verhängte wegen des gemeinschaftlich begangenen Diebstahls gegen die Syrerin eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 5 Euro, insgesamt 250 Euro, die diese in Raten zahlen kann. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft für diesen nicht geringwertigen Diebstahl, die eine Geldstrafe von 500 Euro gefordert hatte. Da ihre Mitangeklagte Bekannte zur Hauptverhandlung heute nicht erschienen war, wird das Verfahren gegen sie erst in Kürze stattfinden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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