Auflagen nicht erfüllt und wieder vor Gericht
Eigentlich war dieser Prozess schon „abgehakt“ gewesen, doch nun saß der Angeklagte noch einmal vor dem Richter, weil er den Auflagen aus dem Urteil der Hauptverhandlung nicht nachgekommen war. Er hätte Arbeitsstunden ableisten sollen, hatte er aber nicht.
Ausgangspunkt war ein Streit mit seiner damaligen Freundin gewesen. Im Verlaufe des Streites kam es zu Gewalt und die Freundin rief die Polizei. Auch dieser widersetzte er sich und bedrohte die Beamten mit den Worten „Ich bin bei den Bandidos. Und wir regeln das anders, da braucht man keine Polizei.“
Verurteilt war er zu Arbeitsstunden bei einer gemeinnützigen Institution. Doch die Kontaktaufnahme zu dem jungen Mann scheiterte. „Ich bin umgezogen und habe nie eine Aufforderung bekommen, irgendwo zu erscheinen. Das hätte ich doch gemacht“, beteuert er. Nun hat er in der Zwischenzeit eine Arbeit gefunden und ist nicht mehr so frei verfügbar. „Wollen Sie lieber eine Geldstrafe haben?“ fragt ihn der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp. „Nee, ich verdiene sowieso wenig Geld. Kann ich keine Bewährungsstrafe kriegen?“ – offensichtlich nicht wissen, dass seine Tat für eine Bewährungsstrafe nun doch nicht so gravierend war. „Da hätten Sie auch noch eine Auflage von Sozialstunden bekommen“, so der Richter. Jetzt muss der Angeklagte in der Zeit von sechs Monaten achtzig Sozialstunden absolvieren – sonst wird er wieder auf der Anklagebank sitzen.
Seine damalige Freundin, die über die ganze Sache gar nicht mehr reden will und deshalb zur letzten Verhandung gar nicht erst kam, ist zwar jetzt erschienen, kann sich aber nicht glaubhaft entschuldigen für ihr letztes Fehlen. 150 Euro Ordnungsgeld!
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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