Auf frischer Tat ertappt

Der Pizzabäcker aus Hattingen hat Probleme. Nicht nur mit Drogen – zur Zeit ist er im Methadonprogramm. Die Kriminalität aus der Vergangenheit holt ihn vor dem Schöffengericht ein. Geklaut hat er wohl und das mehrfach.
Eigentlich hätte es bereits am 9. Februar zur Verhandlung kommen sollen, doch da war der Angeklagte schlicht nicht erschienen. Angeklagt ist er in drei Verfahren. Zum einen soll er bei einem Hattinger Lebensmittelhändler Ware gestohlen haben. Einen Teil hat er nach Auskunft der Kassiererin bezahlt, der Rest war unter seiner Jacke versteckt. Doch er war im Laden von einer weiteren Mitarbeiterin beobachtet worden, die den Filialleiter informierte. Als der den Mann nach der Kassenzone stellen wollte, wurde dieser handgreiflich und flüchtete. Dabei verlor er das Diebesgut.
Bei einem weiteren Diebstahl wurde der Angeklagte gefilmt und ist nach der Bewertung von Staatsanwalt und Schöffengericht eindeutig auf den Bildern erkennbar. Drittens liegt gegen ihn eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Der Angeklagte hat nie einen Führerschein besessen.
Vor Gericht räumt der Angeklagte die Taten mehrheitlich ein. Nur an den Diebstahl der Rasierklingen will er sich nicht erinnern, bestreitet aber auch nicht, auf den Fotos abgebildet zu sein.
Die Anklage lautet in einem Fall auf räuberischen Diebstahl, der sich allerdings nicht nachweisen lässt. Denn dafür hätte der Angeklagte in seinem Verhalten den unbedingten Versuch machen müssen, die Beute behalten zu wollen. Stattdessen hatte er nur im Sinn, den Tatort möglichst schnell verlassen zu wollen und flüchtete auch ohne Beute.
Die Staatsanwaltschaft sah die Taten als bewiesen an und forderte sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Diese deshalb, weil der Angeklagte zwar einige Vorstrafen hat, aber in den letzten sechs Jahren nicht mehr straffällig wurde. Die Verteidigung sah den „Rasierklingen-Vorfall“ durch die Fotos als nicht ausreichend bewiesen an und forderte eine mildere Strafe.
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu fünf Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Durch seinen Job als Pizzabäcker hofft man auf eine günstige Sozialprognose.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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