Arbeitsamt um 7050 Euro betrogen
Das hatte sich der Angeklagte gut gedacht: neben der staatlichen Unterstützung kassierte er über drei Jahre zusätzlich 350 Euro monatlich von seiner Arbeitsstelle. Nur wusste das die Job-Agentur nicht, die die staatliche Hilfe auszahlte.
Erst war der Angeklagte arbeitslos und erhielt vom Hattinger Job-Center Hilfe zum Lebensunterhalt. Dann erhielt er in der Hattinger Gastronomie einen Job als Küchenhilfe und bekam dafür monatlich 350 Euro. Doch die Anträge für die Unterstützung durch den Staat ließ der Angeklagte munter weiterlaufen. Und die Job-Agentur zahlte. Insgesamt 7050 Euro kamen so in dem Zeitraum von 2007 bis 2010 zusammen. Dann flog der Betrug auf und nun muss der Angeklagte das Geld selbstverständlich zurückzahlen.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig und legte mit Hilfe seines Dolmetschers – der Angeklagte versteht zwar Deutsch, spricht es aber nicht und kann nach eigenem Bekunden auch die Papiere nicht ausfüllen – ein Geständnis ab. Allerdings erklärte er, er habe das alles nicht gewusst und überhaupt seien die Anträge immer von seinen Chefs ausgefüllt worden. Er habe sie nur unterschrieben.
Und der Chef aus der Hattinger gastronomie war nun als Zeuge geladen, denn das Gericht war interessiert an der Frage, ob der Chef die Unterlagen wirklich ausgefüllt habe und möglicherweise selbst in die Straftat verwickelt sei. Doch der Chef erklärte, er habe die Unterlagen nicht ausgefüllt. Er könne doch im Rahmen der Unterlagen nicht bescheinigen, dass der Mann nicht arbeite und deshalb Anspruch auf Hartz IV habe, während er doch wisse, dass der Mann bei ihm in der Küche als Hilfe tätig sei.
Als der Dolmetscher dies dem Angeklagten übersetzte, schien diesem klar zu sein, dass sein Arbeitsverhältnis zum Chef sich nicht positiv gestalte, wenn er auf dieser Aussage beharren würde. Kurzerhand ließ er durch den Dolmetscher erklären, er erinnere sich gerade daran, dass es doch ein Freund gewesen sei, der die Unterlagen immer ausgefüllt habe.
Insgesamt sechsmal sei das so gewesen.
Der Angeklagte entschuldigte sich wortreich und der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp ließ das Verfahren nach § 153 einstellen.
Weitere Auflagen wurden nicht gemacht, weil der entstandene Schaden ja in kleineren Beträgen bereits beglichen wird. Die Job-Agentur zahlt schlicht weniger Geld aus.
Und: die Auflage eines Deutsch-Kurses ist im Zusammenhang mit der Einstellung nicht möglich. Der Paragraph sieht nur Sozialstunden oder Geldauflagen (für einen guten Zweck) vor.
Wollte man einen Deutsch-Kurs als Auflage machen, so ginge dies nur im Falle einer Verurteilung.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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