Angeklagter leidet an paranoider Schizophrenie

Mit zwanzig Jahren kam er aus dem Iran nach Deutschland und beantragte Asyl. Das war 2002. Dann erhielt er zunächst eine Duldung. Aufgrund einer Vergewaltigung musste er 2005 für sechs Jahre ins Gefängnis. Er hatte eine „Bestrafungsaktion“ bei einem jungen Chinesen durchgeführt. Nach der Entlassung kam es schnell zu neuen Straftaten. Doch das Amtsgericht in Hattingen konnte Anfang März zu keinem Urteil kommen. Der Angeklagte könnte aufgrund eines Gutachtens schuldunfähig sein. Das Landgericht Essen hat jetzt ein Urteil gefällt.

Bei seinem Verhandlungstermin Hattingen blieb der Angeklagte während der gesamten Verhandlung in Hand- und Fußfesseln. Vier Beamte vom Wachdienst und zwei Polizisten bleiben im Gerichtssaal und bewachen den aggressiven Mann, der sich zunächst allerdings ganz ruhig verhält und sich die Anklage anhört. Diesmal geht es um Körperverletzung. Doch das Amtsgericht kommt schnell zu dem Urteil, es käme auch eine Unterbringung in einer Psychiatrie infrage und die Vorfälle könnten unter dem Aspekt der Schuldunfähigkeit begangen worden sein.
Für dieses Strafmaß ist ein Amtsgericht nicht mehr zuständig. Daher wird der Fall an das Landgericht Essen verwiesen und muss völlig neu aufgerollt werden. Der Hattinger Dr. Gregor Hanisch bleibt als Pflichtverteidiger bestehen.
Vor dem Landgericht in Essen wurde der Fall nun verhandelt. Mittlerweile ist der Angeklagte in der Psychiatrie in Eickelborn untersucht worden und hat Medikamente bekommen.
Er zeigt sich nach Aussagen seines Pflichtverteidigers bedingt einsichtig und das Gutachten ist zum Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte unter paranoider Schizophrenie leide und für die Taten nicht verantwortlich zu machen ist. Somit wird das Verfahren im Hinblick einiger Taten eingestellt, in anderen Fällen kommt es zu einem Freispruch.
Der medikamentös versorgte Angeklagte wird zunächst in die stationäre Psychiatrie eingewiesen. Spätestens nach einem Jahr wird von Amts wegen geprüft, ob die Unterbringung noch notwendig ist. Sein Verteidiger, Dr. Gregor Hanisch, hat aber die Möglichkeit, bereits früher einen Antrag auf Unterbringung zur Bewährung zu stellen. Dann würde die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Essen zusammentreten und gemeinsam mit den Ärzten zu einem Urteil kommen.
„Während der Verhandlung am Landgericht sind viele Zeugen vernommen worden und es kamen viele verschiedene Taten zur Sprache“, berichtet der Verteidiger. Sein Mandant sei aufgrund der medikamentösen Einstellung kommunikativer gewesen, habe sich auch optisch wieder mehr bemüht und er hoffe auf Fortschritte.
Allerdings soll das aggressive Potential des Angeklagten schon gravierende Ausnahme angenommen haben. So fühlte sich auch seine Bewährungshelferin bedroht und während ihrer sehr emotionalen Aussage vor dem Landgericht flossen Tränen.
Das Gericht entschied deshalb auf stationäre Unterbringung. Eine Unterbringung auf Bewährung komme noch nicht infrage, auch nicht unter den Auflagen einer Führungsaufsicht, des betreuten Wohnens, einer Überwachung und einer freiwilligen Behandlung.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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