Angeklagter belastet Kumpel
Tja, lange hat der Angeklagte die Pause vor dem Amtsgericht nicht durchgehalten: Nur zwei Monate nach seinem letzten Termin taucht er wieder auf der Anklagebank auf. Diesmal versuchte er einen Laptop zu finanzieren, obwohl er diesen nicht bezahlen konnte.
Derzeit macht er eine Ausbildung zum Sozialassistenten und bezieht Bafög. Das scheint nicht wirklich zu reichen, denn als ein Kumpel ihm erklärte, er solle aus einem Elektrogroßhandel einen Laptop beschaffen und diesen dann wieder verkaufen, ließ er sich gleich darauf ein. Er versuchte, den Laptop zu finanzieren und wollte dann das Bargeld bei dem Weiterverkauf einstreichen. „Das verstehe ich nicht“, sagt der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp. „Dann hätte ihr Kumpel den Laptop doch gleich selbst kaufen können. Warum mussten Sie das tun?“ – „Ja, weil der wollte, das ich Bargeld in die Hand bekomme, glaube ich. Und der hat mir ja auch Schläge angedroht, wenn ich das nicht mache.“ – „Aber das macht doch keinen Sinn. Warum wollte der Sie denn schlagen?“ – „Ja, weiß ich auch nicht. Das hat der schon mal gesagt.“ – „Wollen Sie uns den Namen sagen?“ – „Ja. Kann ich machen“ (Nennt den Namen, den sich der Staatsanwalt flugs notiert und der jetzt mit einer Anklage wegen Bedrohung rechnen darf. Das aber dürfte dem Angeklagten überhaupt nicht bewusst sein.).
Der Vorsitzende Richter verliest die letzte Urteilsverkündigung aus dem November 2014. Damals wurde der Angeklagte wegen wiederholtem Schwarzfahren und dem unerlaubten Besitz von Marihuana zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.
Weil dieses Urteil mit dem heutigen Verfahren gesamtstrafenfähig ist, kommt jetzt noch eine Geldsumme obendrauf. Insgesamt soll er nun 1200 Euro bezahlen. Ob das klappen wird? Ein finanzielles Polster hat der Angeklagte jedenfalls nicht.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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