An der Tankstelle getankt – Im Gerichtssaal bezahlt
Es war ein kurzer Prozess mit einer Bargeldzahlung im Gerichtssaal und einer vorläufigen Einstellung des Strafverfahrens.
Der 37 Jahre alte Angeklagte aus Bochum hatte im November 2016 an einer Tankstelle in Hattingen für 83,14 € getankt. Da er den fälligen Betrag nicht sofort bezahlen konnte, unterschrieb er eine Zahlungsverpflichtung.
Es kann schon mal vorkommen, dass eine Sparkassen- oder Bankkarte nicht funktioniert oder unsere Kunden kein Geld mithaben, sagte die Mitarbeiterin der Tankstelle auf Nachfrage zum STADTSPIEGEL. Dann unterschreiben diese eine Zahlungsverpflichtung und bezahlen den Betrag am nächsten Tag.
Der Bochumer kam dieser Verpflichtung allerdings bis zur Gerichtsverhandlung nicht nach. Sein Anwalt erklärte direkt zu Beginn der Hauptverhandlung dem Gericht, dass sich sein Mandant im April 2018 beim Schöffengericht in Bochum wegen 17 weiterer Straftaten verantworten muss. Hierunter sind allein schon 15 zusätzliche Fälle von Tankbetrug.
Noch im Gerichtssaal bezahlte der Angeklagte dann den offenen Tankbetrag in Höhe von 83,14 € an die Mitarbeiterin der Tankstelle, die als Zeugin geladen war.
Unter Berücksichtigung der beim Bochumer Schöffengericht zu erwartenden Strafen gegen den Angeklagten stellte Richter Kimmeskamp aufgrund der Vorgaben in der Strafprozessordnung das heutige Verfahren gegen den Bochumer vorläufig ein.
Erläuterung Schöffengericht (Wikipedia)
- Das Schöffengericht ist nach seiner sachlichen Zuständigkeit zwischen dem Strafrichter beim Amtsgericht und der Strafkammer beim Landgericht angesiedelt. Ein wesentliches Zuständigkeitskriterium ist dabei die Rechtsfolgenerwartung, also die für den Einzelfall zu erwartende Strafe innerhalb des gesetzlich vorgeschrieben Strafrahmens bzw. zu erwartende Maßregeln der Besserung und Sicherung. Es ist berufen, alle Vergehen abzuurteilen, bei denen die Straferwartung bei einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren liegt.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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