Amtsgericht: Zickenkrieg auf dem Altstadtfest
Eigentlich wollte man nur Party machen und abfeiern. Gemütlich irgendwie open air einen trinken, doch zu fortgeschrittener Stunde flog die Faust. Die Konsequenz: Ein Urteil vor dem Hattinger Amtsgericht.
Die Angeklagte war mit dem damaligen Verlobten und einem Verwandten unterwegs und wollte Party machen. In der Altstadt traf sie auf eine weitere Bekannte, die sie zuvor per Telefon zum Treffpunkt bestellt hatte. Man ließ es sich gut gehen.
Irgendwann muss die Angeklagte auf eine frühere Bekannte gestoßen sein, mit der sie schon einmal aneinander geraten war. Die Schwester dieser Frau war mal die Freundin ihres jetzigen Verlobten und hat ein Kind mit dem Mann.
Trotzdem will sie die Frau gegrüßt haben. Diese sei jedoch aggressiv gewesen, habe sie verbal provoziert und sie sei ihr zum Bierstand nachgegangen, um sie zur Rede zu stellen. Solche Sätze enden meistens in einer körperlichen Auseinandersetzung. Hier jedenfalls soll die Äußerung „Schlampe“ eine prompte Ohrfeige der Angeklagten nach sich gezogen haben. Die Freundin der Bekannten, die am Bierstand gerade ein Bier bestellte, sah im Umdrehen, wie die Faust ins Gesicht flog und gibt das auch in der Hauptverhandlung an.
Die Angeklagte hingegen will nicht geschlagen haben. Nur einen verbalen Streit habe es gegeben. Die Bekannte jedenfalls will nach der Ohrfeige nach Hause gegangen sein und später aufgrund von Übelkeit und Kopfschmerzen auch einen Arzt aufgesucht haben. Dem Gericht lieg ein Attest zwar vor, viel drin steht aber nicht. Verdacht auf Gehirnerschütterung und Empfehlung einer stationären Aufnahme, die aber abgelehnt wurde.
Mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, ist die Angeklagte bisher nicht. Die Staatsanwaltschaft fordert 800 Euro Geldstrafe, die Verteidigung einen Freispruch, weil die Ohrfeige nicht zweifelsfrei erwiesen sei. So gebe es Zeugenaussagen, die die Ohrfeige gesehen haben wollen, aber auch andere Aussagen, die davon nichts mitbekommen haben. Das Gericht würdigt die Beweise wie die Staatsanwaltschaft und kommt zu einer Verurteilung, allerdings nur zu 600 Euro Geldstrafe.
Der Vorsitzende Richter geht sowohl von der verbalen Provokation aus, aber auch von der stattgefundenen Ohrfeige. Beides stehe in Zusammenhang mit der Vorgeschichte, weil der damalige Verlobte der Angeklagten der frühere Freund der Schwester des Opfers gewesen sei.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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