Amtsgericht: Frauen schützen den Angeklagten

Zweimal musste sich das Strafgericht an diesem Vormittag mit Körperverletzung beschäftigen.
Zum einen ging es um einen Vorfall, der schon lange zurückliegt. 2007 wohnte im Schwesternwohnheim des Ev. Krankenhauses in Hattingen eine Frau, die sich von ihrem Partner getrennt hatte. Der schien allerdings Schwierigkeiten mit der Trennung zu haben. Er soll sich zweimal Zugang zum Wohnheim und zu der Wohnung der Ex-Freundin verschafft haben und dieser geschlagen und getreten haben.
Der Angeklagte erscheint mit einem Dolmetscher vor Gericht und bestreitet die Vorwürfe. Problem: die Belastungszeugin, seine damalige Lebensgefährtin, ist nicht erschienen. Die Frau hätte einen weiteren Anreiseweg vor sich gehabt und schien nicht an einer Strafverfolgung interessiert. So musste ein zweiter Zeuge unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden.
Kurios: Aufgrund eines telefonischen Missverständnisses erscheint die Zeugen Stunden später vor Gericht. Doch da ist die Hauptverhandlung längst gelaufen. Sie endet mit einer Einstellung des Verfahrens, wobei der Angeklagte seine Kosten zu tragen hat. Das Verfahren selbst wird auf Kosten der Landeskasse eingestellt.
Mit einer Geldstrafe endet ein weiterer Fall von Körperverletzung gegen einen bereits einschlägig bekannten Angeklagten aus Sprockhövel. Im Bundeszentralregisterauszug finden sich aus seiner Jugendzeit bereits mehrere Vorfälle, darunter auch Körperverletzung.
Deshalb sitzt er auch diesmal auf der Anklagebank. Es geht dabei um zwei Frauen, mit denen er nacheinander und gleichzeitig eine Beziehung hatte. Beide Frauen soll er nach verbalen Streitigkeiten auch körperlich attackiert haben.
Beide Frauen sind als Zeuginnen geladen. Doch die eine von ihnen erklärt, der Polizist habe ihre Aussage wohl falsch verstanden, der Angeklagte habe sie nie geschlagen. Sie muss sich unter Umständen einem eigenen Verfahren stellen, weil die Staatsanwaltschaft diese Aussage prüfen lassen wird und unter Umständen Anklage wegen Falschaussage erheben wird.
Die andere Zeugin, die weitaus heftiger attackiert worden sein soll, erklärt im Zeugenstand, sie habe selbst nach dem Streit die körperliche Auseinandersetzung begonnen. Sie habe den Angeklagten geschlagen und beschimpft, weil sie von seinem Verhältnis mit einer anderen Frau erfahren habe. Sie sei unglaublich wütend geworden und liebe den Angeklagten noch heute.
Ihre Freundin, die bei dem Vorfall dabei gewesen war und schließlich auch die Polizei gerufen hatte, sagte allerdings aus, der Streit und die körperliche Auseinandersetzung sei schon heftig gewesen und hat auch Schläge des Angeklagten beobachtet.
Dieser gab stückchenweise die Tat zu und auch sein Rechtsanwalt wollte die Aussage des Mandanten als „Eingeständnis“ gewertet wissen.
Aufgrund der Vorbelastungen wurde der Auszubildende zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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