Amtsgericht: Betrug, Drogen, Trunkenheit und Waffengesetz

Vor dem Hattinger Amtsgericht wurden wieder einige interessante Fälle verhandelt. Dabei wurde auch deutlich: Nicht-Wissen nützt nicht immer.

Ein 25jähriger war bei einer Personenkontrolle mit zwei Munitionskugeln einer Gaspistole erwischt worden, obwohl er keine entsprechende Erlaubnis zum Mitführen der Munition besaß. "Ich wusste überhaupt nicht, dass man das braucht", reagierte er verblüfft auf die Kontrolle. Sein Schwiegervater habe eine Gaspistole und die entsprechende Erlaubnis und er habe bei Kumpels die Munition gesehen und gefragt, ob er zwei Kugeln haben dürfe. Er wolle diese seinem Schwiegervater mitbringen. Mitnehmen durfte er die Kugeln, doch durch die zufällige Personenkontrolle wurde er sie auch wieder los. Aufgrund hoher Vorbelastungen, es läuft noch eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung, kam es nicht zu einer Einstellung des Verfahrens. Der junge Mann wurde zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 900 Euro gefordert.

Frau um Geld betrogen - Bewährungsstrafe

Wegen Betrug wurde ein 46jähriger zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt sowie zur Wiedergutmachung des Schadens in Höhe von 1742 Euro.
Der Mann, verheiratet und zwei Kinder, hatte im Internet eine alleinerziehende Mutter kennengelernt und sich mit dieser getroffen. Er gab an, sie zu lieben. Dreimal bat er sie um Geldbeträge für Geschäfte in der Türkei. Die Frau glaubte ihm und lieh sich selbst das Geld bei Familie und Freunden zusammen, um es ihm zu geben. Vor Gericht behauptete der Mann, dies sei eine Schenkund gewesen. Die Frau hingegen erklärte, das Geld wäre nur geliehen, sie müsse es ja auch den Bekannten zurückzahlen. Der Vorfall datiert bereits aus dem Jahr 2013. Bis zum Sommer 2015 hielt der Angeklagte die Frau hin, dann hatte diese die Nase voll und erstattete Anzeige. Jetzt wird sie in Raten zu je fünfzig Euro ihr Geld zurückbekommen, denn die Rückzahlung ist Teil der Bewährungsauflage, die erfüllt werden muss, um der Gefängnisstrafe zu entgehen.

Trunkenfahrt existenzbedrohend

Ein selbständiger Dachdecker hatte bei einem Kundenbesuch Alkohol getrunken und sich danach noch ans Steuer seines Fahrzeuges gesetzt. Dann versursachte er kurz hinternander zwei Unfälle: einmal fuhr er einen Blumenkasten um, dann zwei Verkehrsschilder. In beiden Fällen flüchtete er, wurde aber beobachtet. Zuhause angekommen beichtete er alles der Ehefrau und man ging zur Polizei und stellte sich. Vor Gericht gab der sichtlich geschockte Mann an, er habe einen völligen Blackout gehabt, ihm tue alles unendlich leid. Seinen Führerschein ist er seit fünf Monaten los und das hat bittere Konsequenzen. Er braucht ihn dringend, um seine Arbeit tun zu können. Angestellte bangen um ihren Arbeitsplatz.
Zumindest in diesem Fall gibt es Entwarnung. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2800 Euro. Weitere fünf Monate muss er auf den Führerschein verzichten, der kleine Lkw des Betriebes ist davon ausgenommen, damit seine Existenz nicht mehr gefährdet ist.

Drogenabhängiger soll erneut in Therapie

So richtig weiß auch der Gesetzgeber nicht mehr, was er mit dem 25jährigen Angeklagten tun soll. Der junge Mann ist schwerst drogenabhängig, hat abgebrochene Therapien und eine lange Vorstrafenliste. Diebstähle, Schwarzfahren und der Besitz der Drogen häufen sich. Aber auch versuchter Totschlag mit schwerer Körperverletzung und Brandstiftung gehen zu seinen Lasten. dafür hat er fast vier Jahre im Gefängnis gesessen.
Immer wieder dürfte es zu weiteren Straftaten kommen, wenn auch die Schwere in letzter Zeit deutlich abgenommen hat. Doch mindestens zweimal am Tag muss er mittlerweile seinem Körper Heroin zuführen, um überhaupt zu "überleben".
So gibt es eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten mit der Auflage, sich einer stationären Drogentherapie zu unterziehen.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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