Abgelaufene TÜV-Plakette mit Schalke-Aufkleber überklebt - Benzin-Dieb ist vermindert schuldfähig
12 Taten wurden dem 47 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, der sich jetzt vor dem Schöffengericht zu verantworten hatte.
Am ersten Weihnachtstag des letzten Jahres soll er seinem Nachbarn in Hattingen den Zaun zersägt haben. Die abgelaufene TÜV-Plakette seines Mopeds hatte er mit einem Schalke Aufkleber überklebt. Immer wieder war er bei verschiedenen Tankstellen in Hattingen vorgefahren, hatte getankt, gelegentlich auch im Tankstellen-Shop Waren mitgenommen, jedes Mal allerdings ohne zu bezahlen. Mit den Worten „Ich bin hier bekannt, schreiben Sie es auf den Deckel des Arbeitsamtes“ hatte er dann die Tankstellen verlassen.
Nachdem er bei einer spontanen Vorsprache beim Amt für Soziales und Wohnen keinen Soforttermin erhalten hatte, war er dem Hausverbot nicht gefolgt und hatte gehofft, von der hinzugerufenen Polizei Hilfe zu erfahren. Als er sich den Weisungen der Polizeibeamten aber widersetzte, war er zu Boden gebracht und gefesselt worden. „Der Würgegriff der Polizeibeamten war keine berauschende Situation“ erklärte der Hattinger vor Gericht. Da blieb mir die Luft weg.
„Ich war damals total mittellos, hatte Hunger und noch nicht einmal 4 Euro für die Tafel“, so der Angeklagte vor Gericht. Seine Mittellosigkeit führt er auf ausstehende verzögerte Zahlungen des Arbeitsamtes zurück.
Nach einer Zwangseinweisung in ein Hattinger Fachkrankenhaus war dem Angeklagten eine paranoide Psychose bescheinigt worden. Ihm wurde ein Betreuer zugeordnet.
Inzwischen ist der Angeklagte von Hattingen nach Sprockhövel umgezogen, hat wieder eine Arbeitsstelle gefunden und keine weiteren Straftaten begangen, seitdem er sich regelmäßig eine entsprechende Medikation in dem Fachkrankenhaus verabreichen lässt.
Nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers wurde der Angeklagte vom Schöffengericht wegen Betruges, Diebstahls, versuchten Diebstahls, Nötigung und Sachbeschädigung unter Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, die für 4 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Auflage wurde dem Verurteilten aufgegeben, sich regelmäßig die entsprechende Medikation in dem Fachkrankenhaus verabreichen zu lassen.
Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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