5 Polizisten im Wohnzimmer der Freundin

Ein verbaler Streit mit seiner Freundin hatte jetzt Konsequenzen für einen Hattinger. 2.400 Euro Strafe muss er an die Landeskasse zahlen.

Ein Fall, der gar nicht so selten vorkommt: Ein Pärchen streitet sich. Die Nachbarn bekommen den Streit mit und alarmieren die Polizei. So geschehen Mitte Juni dieses Jahres in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses im Bereich des Rosenbergs.

„Immer, wenn meine Freundin einige Flaschen Bier trinkt, gerät sie schnell in Rage und es kommt leicht zu einem verbalen Streit“, sagte der 29 Jahre alte Angeklagte vor Gericht aus. Er hielt sich an diesem Abend in der Wohnung seiner Freundin auf und war nach eigenen Angaben erstaunt, als es an der Wohnungstüre plötzlich „wummerte“. Unmittelbar, nachdem dann die Freundin die Wohnungstür öffnete, standen 5 Polizisten im Wohnzimmer und legten îhm direkt Handschellen an.

„Das machen wir bei einem Aggressor immer so“, soll ein Beamter dem Angeklagten erklärt haben, nachdem dieser nach dem Grund der Fesselung fragte, zumal er ganz friedlich auf dem Sofa saß und es zu keinen handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen dem Pärchen gekommen war.

Angeklagter fand Polizeiaktion überzogen
„Im Übrigen habe ich alles gemacht, was die Beamten gesagt haben, fand die ganze Aktion aber mit fünf Beamten total überzogen“, ergänzte der Hattinger seine Aussage vor Gericht. Nachdem die Polizeibeamten dann beim genauen Hinsehen „verdächtigen Tabak“ vorfanden, entdeckten sie dann in einer Schublade noch geringe Mengen Rauschgift, Zubehör und Amphetamine.

Eine Strafanzeige wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln war die Folge. Der Angeklagte gestand, in seinen Tabak winzige Mengen Marihuana für den Eigenbedarf eingemischt zu haben. Die Anklageschrift stellte sich dann als fehlerhaft heraus, indem sich die Tat nicht wie angeklagt, in der Wohnung des Angeklagten sondern in der seiner Freundin ereignet hatte. Der Hattinger überzeugte das Gericht, dass die anderen Fundstücke, Rauschgift, Zubehör und Amphetamine nicht ihm gehörten.

Somit bleibt diese Gerichtsverhandlung bei ihm mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro, also mit 1.200 Euro wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in Erinnerung. Richter Kimmeskamp blieb mit seinem Urteilsspruch unter dem des Vertreters der Staatsanwaltschaft, weil sich der Sachverhalt am Ende der Beweisaufnahme anders dargestellt habe, als in der Anklage aufgezeigt. Eine Woche hat der Hattinger jetzt noch Zeit, das Urteil zu akzeptieren oder Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Statistik:
Im Jahre 2017 kam es im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm zu 357 Einsätzen wegen Häuslicher Gewalt. Hierbei wurden 189 Rückkehrverbote an den Aggressor bzw. an die Aggressorin ausgesprochen. 237 Mal wurden Beratungsstellen eingeschaltet.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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