5 Monate Haft für zweimaligen Diebstahl - Täter bleibt im Gefängnis

Bei der ersten Hauptverhandlung in diesem Jahr hatte Richter Kimmeskamp über den Anklagevorwurf des zweimaligen Diebstahls zu urteilen.

Der 45 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen ist seit Juni 2016 im Gefängnis und wurde aus der Arrestzelle des Amtsgerichtes in den Gerichtssaal gebracht. In der JVA verbüßt er noch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eine Freiheitsstrafe bis April 2018, sofern er die volle Strafe „absitzen“ muss.

Er soll im April des letzten Jahres aus einem Kaufhaus an der Großen Weilstraße einen Rasierapparat und aus einem Baumarkt am Büchsenschütz eine Schlagbohrmaschine und einen Bohrhammer entwendet haben. Während ihn die Verkäuferin im Baumarkt auf frischer Tat ertappte, hatte der Angeklagte den gestohlenen Rasierapparat später weiter verkauft. Auch hier war er aber als Täter ermittelt worden. Der Gesamtschaden der beiden Diebstähle betrug 524 Euro.

Der Hattinger gab alle Taten direkt zu. Er war seit Jahren heroinabhängig und ist froh, seit 6 Monaten, seit dem er sich in der Strafhaft befindet, von der Betäubungsmittelabhängigkeit loszukommen.

Der Staatsanwalt beantragte am Ende der Beweisaufnahme, auch unter Berücksichtigung der zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten, für die beiden Taten eine Gesamtstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung zu verhängen.

Das sah Strafverteidiger Dr. Gregor Hanisch anders. Er wies auf die höchstrichterliche Rechtsprechung hin, dass man einen drogenabhängigen Angeklagten nicht wie einen gesunden Menschen einschätzen dürfe. Bei Heroinabhängigen bestehe gerade eine starke Angst vor Entzugserscheinungen. Diese beeinträchtige die Steuerungsfähigkeit und führe immer wieder zu Beschaffungskriminalität. Er beantragte für seinen Mandanten eine geringstmögliche Strafe mit der Möglichkeit, die Strafhaft im Rahmen eines Entzuges ableisten zu können.

Richter Kimmeskamp verurteilte dann den Hattinger wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtstrafe von 5 Monaten. Der Angeklagte hat jetzt die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen und durch ein Gericht die noch abzusitzende Strafhaft in einen geschlossenen Entzug umwandeln zu lassen. Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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