32.000 Euro nicht bezahlt

Eigentlich wollte der junge Hattinger einmal Lehrer werden, doch das Studium brach er ab.
Über seinen Bruder fand er ein Ladenlokal und eröffnete eine Reinigung. Stundenweise wurden Mitarbeiter zur Hilfe beschäftigt. Alles auf der Basis von 400 Euro oder etwas darüberliegende kleine Jobs.
Was der junge Unternehmer allerdings versäumte: Er zahlte zwar den Mitarbeitern die Gelder aus, führte aber keine Sozialversicherungsbeiträge ab. Von 2006 bis 2011 kam die Summe von 32.000 Euro zusammen.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte sofort geständig und einsichtig. Er habe einem Freund aus Gelsenkirchen die Buchführung übertragen und dieser habe nie etwas gesagt. Er selbst habe nicht gewusst, dass auch diese Jobs sozialversicherungspflichtig sind.
Das Schöffengericht verwies den Angeklagten auf seine Verantwortung für die Mitarbeiter und vor allem auf den langen Zeitraum, wo man sich hätte kundig machen können. Dies hatte der Angeklagte auch unterlassen.
So muss er natürlich die fehlenden Beiträge zurückzahlen und kann dies in Raten tun. Der Angeklagte konnte auch ab den Jahren 2007 keinen Jahresabschluss vorweisen und hofft auf entsprechende Steuerrückerstattungen. Mit diesem Geld will er einen Teil seiner Sozialversicherungsschuld bezahlen.
Außerdem wurde er zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Deutlich ermahnt ihn der Richter, in der Bewährungszeit nicht straffällig zu werden, denn sonst drohe die Verbüßung der Strafe.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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