Leon Goretzka: Unabkömmlich für Schalke 04 oder nur eine Gefälligkeit?

Am 26,Oktober fiel der Schalker Leon Goretzka unangenehm in Straßenverkehr auf.Statt mit erlaubten 70 km/h fuhr er 110 km/h. Das fällige Knöllchen bestand aus einem Bußgeld von 120 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Dagegen legte der Bundesligastar Widerspruch ein. In der ersten Verhandlung beantragte er ein Gutachten. Zu der nun anstehenden Verhandlung erschien er und auch seine Anwälte nicht. Das Nichterscheinen wurde erst am Vortag nach 18.30 Uhr per Fax angekündigt. In der Verhandlung erschien ein Teammanager der Königsblauen und legte eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung des Vereins für Leon Goretzka vor. Diese endete mit fröhlichen, lieben Grüßen. Diese ließ das Gericht nicht gelten und taten das als Gefälligkeit ab.
Der Richter folgte dem Antrag des Staatsanwalts den Einspruch zu verwerfen.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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