Zensus kommt vielleicht auch zu Ihnen!

(von Cay Kamphorst)

Nun ist es so weit. Ab dem 9. Mai beginnt die Volkszählung. Bis zu zehn Prozent der Bevölkerung werden bei der Haushaltsbefragung um Auskunft gebeten. Die zu befragenden Haushalte wurden zufällig ausgewählt und sind nach dem Zensusgesetz zur Auskunft verpflichtet.
Zensus bedeutet Volkszählung und ist eine gesetzlich angeordnete Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung. Hier geht es um strukturierte und verlässliche Informationen zum Leben, Wohnen und Arbeiten in Deutschland. Die Ergebnisse werden, in statistischer Form, für alle bereitgestellt.
Der Erhebungsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und personenbezogene Daten werden auch nicht an weitere Stellen wie Finanzamt, Arbeitsamt oder Sozialamt weitergegeben. Es gilt absolute Vertraulichkeit im Umgang mit allen Angaben. Ausschließlich anonymisierte Daten verlassen die statistischen Ämter und Erhebungsstellen.
Es werden nur rund zehn Prozent der Bevölkerung persönlich befragt, da auch Daten aus bereits vorhandenen Quellen, wie Einwohnermelderegistern, genutzt werden.
Zensusstichtag ist der 9. Mai. Alle an diesem Tag aktuellen Daten werden erfasst und zeigen den bundesweiten Ist-Zustand zu genau diesem Termin.
Für alle in einem Haushalt lebenden Personen gibt es einen eigenen Fragebogen – vom Baby bis zum Rentner. Vor der Befragung erhalten die ausgewählten Haushalte Informationsmaterial sowie ein Ankündigungsschreiben des Erhebungsbeauftragten. Dieser kann sich durch einen entsprechenden Nachweis der Erhebungsstelle in Verbindung mit seinem Personalausweis als Befugter ausweisen.
Das Interview wird etwa 15 Minuten pro Person in Anspruch nehmen. Für Minderjährige oder Menschen mit einer Behinderung kann der gesetzliche Vertreter antworten.
Es besteht Auskunftspflicht nach dem Zensusgesetz (§18 ZensG 2011). Wer dieser nicht nachkommt, muss mit rechtlichen Schritten bis zu Zwangsgeld rechnen.
Zum Interviewtermin sollten möglichst alle Familienmitglieder anwesend sein. Wer die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht und spricht, sollte zum genannten Termin einen Familienangehörigen, Freund oder Nachbarn, der beide Sprachen beherrscht, einladen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an die Erhebungsstelle zu schicken.
Zeitgleich laufen Befragungen aller Gebäude- und Wohnungseigentümer zu den Daten ihrer Immobilie sowie der Mikrozensus. Eine verkleinerte Form des Zensus, der bei etwa einem Prozent der Bevölkerung bundesweit durchgeführt wird. So kann es vorkommen, dass ein Haushalt für mehrere Befragungen ausgewählt wurde. Er muss jeden Fragebogen extra ausfüllen.
Da es sich um inhaltlich und von den Abläufen her unterschiedliche Interviews handelt, ist eine gemeinsame Befragung nicht möglich und die Zusammenführung der Daten ist nicht erlaubt.

Autor:

Roland Römer aus Hattingen

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