Was steht Pflegebedürftigen zu ? Neue Regeln

In Deutschland werden wtwa 1,25 Millionen Menschen von Angehörigen zu Hause gepflegt. Dies kann eine persönliche, aber auch eine finanzielle Belastung bedeuten. Anfang des Jahres hat der Bundestag die Leistungen der Pflegekassen aufgestockt.
Nur was bedeuten einzelne Begriffe?

Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegegeld bekommt man. wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen. Übernimmt ein Pflegedienst die Betreuung spricht man von Sachleistungen.
Tages- und Nachtpflege
Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige entweder den Tag oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung verbringt. So können sich Angehörige einen oder mehrere Tage pro Wochen freinehmen.
Ersatzpflege
Wenn die Pfleger Urlaub machen oder krank werden, so kann der Pflegebedürftige Ersatz bekommen. Entstandene Kosten sind gegenüber der Kasse nachzuweisen.
Kurzzeitpflege
Fällt der Pflegedienst überraschend aus, Renovierungsarbeiten anstehen oder sich der Gesundheitszustand verschlechtet, kann vorübergehend ein Heimplatz beansprucht werden.
Pflegehilfsmittel
Es gibt zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel, wie z.B. Einmal-Betteinlagen, Desinfektionsmittel u.a.. Technische Hilfsmittel sind z.B. das Pflegebett, ein Badewannenlift, der Pflegerollstuhl oder das Lagerungskissen.

Alle Leistungen sind mit Kosten verbunden, die in der Regel von der Pflegekasse übernommen werden. Über die Höhe der Kosten und wem was zusteheht informiert die Pflegekasse. Hier sollten sich die Betroffenen erkundigen, einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen. Hier werden sie auch über Betreuungs- und Entlastungsangebote informiert.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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