Personenbegrenzungen auf den Friedhöfen und Kapellen
So viele Menschen sind bei Beerdigungen erlaubt
Der örtliche Bestatter Vosskühler gibt aus aktuellem Anlass einen Überblick über die Personenbegrenzungen auf den Friedhöfen und in den Kapellen (Stand 1. März 2021):
Ev. Friedhof Hattingen (Kapelle): 12 Personen
Ev. Friedhof Sprockhövel (Kapelle): 37 Personen
Städt. Friedhof Sprockhövel (Kapelle): 19 Personen
Kath. Friedhof: Kapelle geschlossen, 10 Personen auf dem Friedhof
Friedhof Blankenstein: Kapelle geschlossen
Städt. Friedhof Hattingen-Welper (Kapelle): 16 Personen
Städt. Friedhof Hattingen-Mitte (Waldstraße, Kapelle): 14 Personen
Städt. Friedhof Hattingen-Holthausen (Kapelle): 8 Personen
Auf den Friedhöfen der Stadt Hattingen braucht aufgrund der eingeschränkten Nutzung nur der halbe Preis für die Trauerhalle gezahlt werden.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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