Personenbegrenzungen auf den Friedhöfen und Kapellen
So viele Menschen sind bei Beerdigungen erlaubt

Das Foto zeigt die Kapelle auf dem Ev. Friedhof Sprockhövel. Foto: Pielorz
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  • hochgeladen von Dr. Anja Pielorz

Der örtliche Bestatter Vosskühler gibt aus aktuellem Anlass einen Überblick über die Personenbegrenzungen auf den Friedhöfen und in den Kapellen (Stand 1. März 2021):
Ev. Friedhof Hattingen (Kapelle): 12 Personen
Ev. Friedhof Sprockhövel (Kapelle): 37 Personen
Städt. Friedhof Sprockhövel (Kapelle): 19 Personen
Kath. Friedhof: Kapelle geschlossen, 10 Personen auf dem Friedhof
Friedhof Blankenstein: Kapelle geschlossen
Städt. Friedhof Hattingen-Welper (Kapelle): 16 Personen
Städt. Friedhof Hattingen-Mitte (Waldstraße, Kapelle): 14 Personen
Städt. Friedhof Hattingen-Holthausen (Kapelle): 8 Personen
Auf den Friedhöfen der Stadt Hattingen braucht aufgrund der eingeschränkten Nutzung nur der halbe Preis für die Trauerhalle gezahlt werden.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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