Stadt Hattingen informiert
Osterfeuer nur mit Genehmigung: Anmeldung bis Mitte März möglich
Wer dieses Jahr wieder ein Osterfeuer organisiert, muss dieses bei der Stadt Hattingen anmelden. Dies ist bis Mitte März möglich.
Dabei müssen einige Voraussetzungen beachtet werden: Bei den Osterfeuern muss es sich um gewachsene traditionelle Veranstaltungen handeln, die von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.
Außerdem dürfen die Osterfeuer nur an Karsamstag und Ostersonntag zwischen 18 und 24 Uhr abgebrannt werden. Alle Brauchtumsfeuer müssen vorab bei der Stadt angemeldet und genehmigt werden.
Die Anmeldung muss bis Freitag, 17. März schriftlich unter Verwendung des Formulars „Antrag auf Genehmigung eines Brauchtums-/Osterfeuers“ bei der Stadt eingegangen sein. Das Formular liegt im Bürgerbüro, Bahnhofstraße 48, sowie im Rathaus aus und steht auf der Homepage der Stadt als PDF zur Verfügung. Der Anzeige sollte möglichst ein Lageplan beigefügt sein, in dem der Abbrennplatz farblich eingezeichnet ist. Vereine müssen zusätzlich einen Auszug aus dem Vereinsregister beifügen.
Autor:Lokalkompass Hattingen aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.