Neue Erleichterungen für die Bankkunden

Seit dieser Woche gilt das Zahlungskontengesetz. Es soll den Bankkunden das Wechseln zu einer anderen Bank ermöglichen.
Die Banken und Sparkassen sind nun verpflichtet, ihre Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Nun wird e s nicht mehr nötig sein, seine Daueraufträge einzeln bei dem neuen Geldinstitut einzurichten oder jede Lastschrift einzeln beim Empfänger anzumelden. Wenn es der Kunde wünscht, muss die alte Bank die Daten an die neue Bank weitergeben. Das nimmt vielen Bankkunden die Sorge vor Komplikationen und stärkt auch die Rechte der Kontoinhaber.
Kosten der Konten können sehr unterschiedlich sein. Auskunft darüber kann bei zertifizierten Online-Portals eingeholt werden.Dabei wird es für Kunden einfacher, sich für oder gegen einen Kontowechsel zu entscheiden.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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