Meine Kinder fahren gerne Rad ! ich auch !

Wer hat so etwas noch nicht erlebt? Links neben dem Fußweg eine stark befahrene Autostraße. Auf dem Fußweg einige Spaziergänger. Dahinter nähern sich zwei Kinder auf Fahrrädern. Auf der Straße ein Ehepaar auf ihren Rädern. Autos rasen vorbei.
Der Gesetzgeber schrieb bisher diese Szene vor. Dabei die Überschrift: Eltern haften für ihre Kinder!. So etwas bringt die Sache so mit sich. Aufgabe der radfahrenden Eltern ist es auf den Verkehr auf der Straße zu achten, dabei den Rückspiegel ständig im Auge. Gleichzeitig muss auf die Kinder geachtet werden: Fahrt nicht Zickzack, nicht so dicht auf die Fußgänger auffahren, vorsichtig vorbeifahren... Dabei immer mit aufpassen, dass die Autofahrer seitlich Abstand halten.
Dieses Szenario soll jetzt bald der Vergangenheit angehören. Denn man staune: der Gesetzgeber brachte einen Gesetzentwurf in den Bundestag. Künftig wird Eltern erlaubt, wenn sie ihre Kinder begleiten, das Fahren auf dem Fußweg erlaubt. Eine für alle Beteiligten brenzlige Situation wird jetzt entschärft.
Knöllchen erhalten die Erwachsenen auch in Zukunft weiter, wenn sie auf dem Fußweg fahren. Kinder unter 7 Jahren dürfen nicht auf die Strasse.
Der Ausbau eines flächendeckenden Netzes für Radwege lässt derweil auf sich warten. Es steckt in den Schubladen oder die Umsetzung dauert zu lange.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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