Jetzt könnte die Zeit kommen, zum Schneeräumen!

Auch wenn der Wetterbericht nichts dazu aussagt: Laut Kalender kann es plötzlich kommen. Ein Wetterumschwung, es wird kälter, dann fällt der "erste Schnee".
Jetzt kann es glatt werden. Schneeräumen ist angesagt. Doch alle Jahre wieder kann es Ärger geben. Wer soll das jetzt machen? Die Gemeindeordnungen legen in der Regel den Grundstückseigentümer fest. Aber der kann die Aufgabe an seine Mieter delegieren. Die Hausgemeinschaft legt dann in einem Plan fest, wer an welchem Tag Schnee räumen muss. Und dieser Plan ist dann für alle bindend. Kommt jemand durch schlechte Räumung zu Schaden, haftet der,welcher die Ursache zu verschulden hat. Und je nach Schwere der Verletzungen kann dies teuer werden.
Die Pflicht zum Räumen beginnt am Morgen um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Bei Glätte muss mit geeigneten Mitteln gestreut werden. Aus Gründen des Umweltschutzes darf aber in den meisten Gemeinden kein Salz verwendet werden. Hier hilft dann in der Regel Sand oder falls noch vorhanden, kann auch Asche eingesetzt werden.
Auch andere Naturereignisse fallen unter die Pflicht zur Räumung. Das Laub macht hier die Hauptsache aus.
Bei jeder Räumung aber gilt: Es sind ausrechend Gehwege zu schaffen. Dabei darf die Fahrbahn nicht verengt werden. Schnee und Laub gehören in den Vorgarten oder auf den nächsten Seitenweg.
Das berühmte Räumen der Sylvester-Knaller hat aber der Verursacher so schnell wie möglich zu erledigen.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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