Impfen: Richtig, wichtig, sinnvoll?

Ein weiteres Thema im „Hattinger Elterntreff“ war das Impfen. Dr. med. Antje Erencin, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Hattingen, informierte Eltern und Erzieher über Pro und Contra.

Eine Impfpflicht in Deutschland gibt es seit 1982 nicht mehr. Zum Schluss musste man nur noch gegen Pocken impfen lassen. In anderen Ländern ist das anders. In Frankreich beispielsweise muss man seine Kinder gegen elf Krankheiten impfen lassen, darunter auch Masern. In NRW gab es 2017 einen neuen Ausbruch dieser Krankheit. Wurden in 2016 dem Landeszentrum Gesundheit (LZG) nur 28 Fälle gemeldet, waren es 2017 fast 500 Fälle. Der Schwerpunkt lag in Duisburg und hier vor allem in Wohngebieten, in denen überwiegend Rumänen und Bulgaren leben. Ab 2018 soll in Frankreich auch gegen Masern pflichtgeimpft werden – in Deutschland wird dies zwar politisch diskutiert, aber bisher gibt es keine konkrete Entscheidung. In Italien allerdings besteht ebenfalls zehn vorgeschriebene Impfungen.
Eine Impfpflicht will Kinderärztin Dr. med. Antje Erencin nicht unbedingt, den Impfungen positiv gegenüber steht sie aber sehr wohl. Der Impftrick, den Körper zum Bilden von Antikörpern anzuregen, indem man ihn Krankheitserregern in sehr abgeschwächter Form aussetzt, gehört für sie und viele ihrer Kollegen zu den größten Erfolgsgeschichten der modernen Medizin. Eine Impfpflicht ist in Deutschland nicht unbekannt. Bis 1976 gab es in Deutschland die Pockenimpfpflicht. Inzwischen sind die Pocken dank der Impfung weltweit ausgerottet. Auch jetzt sieht das Infektionsschutzgesetz in § 20, Abs. 6, bei einer Ausbreitung von Erkrankungen eine mögliche Pflichtimpfung vor.
Grundsätzlich gilt: Das Selbstbestimmungsrecht hat Vorrang, eine Impfung ist stets und zuallererst eine persönliche Abwägung von Nutzen und Risiken. Impfungen sollen – genauso wie Hygienemaßnahmen – Infektionskrankheiten eindämmen, sie im besten Fall sogar ausrotten. Sie sind eine effektive und sichere Vorsorgemaßnahme. Es gibt Impfungen, die im Kindesalter empfohlen werden, solche für bestimmte Berufs- oder Risikogruppen und natürlich Impfungen, die vor einer Reise durchgeführt werden sollten. Ärzte richten sich bei Impfungen in der Regel nach den Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ (Stiko). Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der STIKO werden gemeinsam vom Bundesgesundheitsministerium und den obersten Landesgesundheitsbehörden berufen. Die Erfassung von Impfkomplikationen sowie die staatliche Zulassung und Überwachung von Impfstoffen liegt beim Paul-Ehrlich-Institut.
„Es gibt eine aktive und eine passive Immunisierung. Ziel der aktiven Impfung ist der Aufbau eines langfristig wirksamen Schutzes. Hierzu werden abgetötete (Totimpfstoffe) oder auch nur Bruchstücke der Erreger bzw. abgeschwächte Krankheitserreger, die selbst keine ernsthafte Erkrankung mehr verursachen können (Lebendimpfstoffe), verabreicht. Bei einigen Krankheiten besteht die Möglichkeit, durch eine passive Immunisierung einen schnellen Schutz aufzubauen. Dies kann notwendig sein, wenn ein Mensch aktuell mit einem Krankheitserreger in Kontakt gekommen ist und kein ausreichender Impfschutz gegen diese Krankheit besteht. Ein Beispiel wäre ein Kind, welches sich zu einer Krebsbehandlung im Krankenhaus befindet und dort beispielsweise mit Masern konfrontiert würde. Bei der passiven Impfung werden Konzentrate von Antikörpern gespritzt. Im Unterschied zur aktiven Impfung bietet die passive Impfung einen sofortigen Schutz, der jedoch nur für kurze Zeit - ungefähr drei Monate – anhält“, erklärt die Fachärztin.

Keine Impfpflicht in Deutschland

Für einige Infektionskrankheiten gibt es Kombinationsimpfungen. Diese Impfstoffe wirken gleichzeitig gegen mehrere Erreger, so dass gemeinsam mit einer Impfung gleich mehreren Krankheiten vorgebeugt werden kann. So werden beispielsweise heute auch Sechsfachpräparate verabreicht.

Die Menge an notwendigen Begleitstoffen wird durch Kombinationsimpfstoffe reduziert. Auf diese Begleitstoffe kann aus unterschiedlichen Gründen in keiner Impfung gänzlich verzichtet werden. Generell können Begleitstoffe Spuren von Formaldehyd, Antibiotika und geringste Mengen von Hühnereiweiß sein. Quecksilber, welches früher zur Konservierung von Impfstoffen diente, ist in heutigen Kinderimpfstoffen nicht mehr enthalten, obwohl bis heute nicht sicher erwiesen ist, dass dies Nebenwirkungen erzeugt hat. Die Begleitstoffe dienen vor allem der Inaktivierung von Viren (Formaldehyd), oder sie verhindern Verunreinigungen während der Herstellung (Antibiotika).
Durch Impfungen schützt man sich in erster Linie natürlich selbst vor den ansteckenden Krankheiten. Doch es gibt auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Für manche Impfungen sind Babys beispielsweise noch zu jung, andere Menschen können aufgrund einer chronischen Erkrankung die eine oder andere Impfung nicht bekommen. Sie sind darauf angewiesen, dass die Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen Schutz vor der Ausbreitung und Ansteckung mit der Krankheit bieten. Man spricht dann von Herdenimmunität. Der eigene Impfschutz trägt also gleichzeitig zum Schutz der Gemeinschaft bei. Lassen sich ausreichend viele Menschen impfen, so kann für einige Krankheiten sogar verhindert werden, dass sie weiterhin auftreten.
„Es gibt aber auch Impfreaktionen oder Impfschäden. Dazu zählen lokale Reaktionen, allgemeine Reaktionen oder der Fieberkrampf bei den Impfkomplikationen. Das Risiko einer solchen Komplikation ist jedoch in jedem Fall viel geringer als das Erkrankungsrisiko. Impfschäden müssen nach § 2 Infektionsschutzgesetz gemeldet werden. Dabei handelt es sich um "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung…" Von einem Impfschaden ist erst dann die Rede, wenn eine Impfkomplikation als solche anerkannt wurde. Nur mit dieser Anerkennung ist eine finanzielle Entschädigung möglich. Dies gilt allerdings nur für staatlich empfohlene Impfungen. Ärzte sind selbst dann zur Meldung beim Gesundheitsamt verpflichtet, wenn sie eine Impfkomplikation auch nur vermuten.“
Kontakt: Dr. med. Antje Erencin, Kinder- und Jugendarztpraxis, Arndtstraße 3, 45525 Hattingen, Telefon 02324/23831

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

10 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.