Pflicht dank Hausrecht
Gilt für Mitarbeiter und Besucher: Hattingen bleibt bei Maskenpflicht in städtischen Gebäuden
Auch nach dem Auslaufen der strikten Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz durch das am 20. März 2022 in Kraft getretene geänderte Infektionsschutzgesetz, setzt die Stadt Hattingen weiterhin auf eine Maskenpflicht in städtischen Gebäuden.
Diese gilt sowohl für Mitarbeitende als auch für Besucherinnen und Besucher. „Die Infektionszahlen sind weiterhin sehr hoch und wir wollen mit dem Aufrechterhalten der Maskenpflicht unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen, aber selbstverständlich auch die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung aufrechterhalten“, begründet Personaldezernent und Kämmerer Frank Mielke die Entscheidung des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse.
Die Stadt Hattingen macht mit der Aufrechterhaltung der Maskenpflicht von ihrem Hausrecht Gebrauch. „Wir wollen Infektionsketten am Arbeitsplatz ausbremsen, um Gruppenquarantänen zu vermeiden und damit die Dienstleistungen der Fachbereiche aufrechtzuerhalten“, erklärt Feuerwehrchef Tomás Stanke, der auch zu dem Corona-Krisenstab gehört. Deshalb gelten neben der Maskenpflicht auch weiterhin einige Basisschutzmaßnahmen, wie die Einhaltung des Mindestabstands, die Kontaktreduzierung zum Beispiel durch Homeoffice, die Beachtung der Hygieneregeln und das regelmäßige Lüften von Räumen. Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Autor:Lokalkompass Hattingen aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.