Ferienzeit ist Einbruchzeit
Diebstahl und Einbruch sind für die meisten Menschen eine Schock auslösende Erfahrung. Gerade Einbrüche in die eigenen vier Wände führen bei den Opfern häufig zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls. Wobei natürlich auch immer der materielle Verlust eine Rolle spielt.
Die Polizei empfiehlt daher präventiv Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Einbruchdiebstahl
-Schließen Sie Ihr Haus beim Verlassen ab!
-Verschließen Sie auch immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster!
-Verstecken Sie Ihren Schlüssel nie draußen. Einbrecher finden jedes Versteck!
-Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus!
-Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück!
uInformieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei!
uGeben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter!
Taschendiebstahl
-Taschendiebe lassen sich am suchenden Blick erkennen, sie meiden den direkten Blickkontakt.
-Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen möglichst dicht am Körper.
-Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
-Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
-Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, -korb oder -wagen. Und hängen Sie Handtaschen nicht an Stuhllehnen.
Trickdiebstahl in Wohnungen
-Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!
-Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen durch den Türspion oder durch ein Fenster an und nutzen Sie die Türsprechanlage.
-Legen Sie wenn möglich beim Öffnen der Tür zunächst den Sperrbügel oder die Sicherheitskette an.
-Ziehen Sie telefonisch einen Nachbarn hinzu, wenn Fremde vor der Tür stehen.
-Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür das Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren und halten Sie dabei die Tür gesperrt.
-Fordern Sie von Amtspersonen immer den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig.
-Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an. Suchen Sie dazu die Telefonnummer selbst heraus.
-Lassen Sie Handwerker nur herein, wenn Sie sie selbst bestellt haben oder wenn sie vorher angekündigt worden sind.
-Pflegen Sie Kontakt zu Mitbewohnern und tauschen Sie mit ihnen Telefonnummern aus.
Kfz-Einbrüche
-Parken Sie hochwertige Fahrzeuge nicht am Straßenrand oder in Carports.
-Nutzen Sie eine abschließbare Garage oder stellen Sie Ihr Fahrzeug zumindest an gut beleuchteten und belebten Straßen ab.
-Achten Sie auf Personen oder Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, die mehrmals durch die Straßen „streifen“, notieren Sie sich das Kennzeichen.
-Achten Sie auch auf Personen, die Ihr Fahrzeug fotografieren. Denn hochwertige Fahrzeuge werden oft auf Bestellung gestohlen.
-Ziehen Sie den Zündschlüssel immer ab.
-Lassen Sie das Lenkradschloss immer einrasten.
-Ist Ihr Fahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet, nehmen Sie diese auch in Betrieb.
-Schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach, Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahrzeug entfernen.
-Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug das Verriegeln der Türen mit der Funkfernbedienung durch ein optisches Signal quittiert. Denn: Funkblocker können das Funksignal Ihrer Fernbedienung stören, so dass Ihr Fahrzeug nicht verschlossen ist.
-Verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug.
-Lassen Sie keine Schlüssel unbeaufsichtigt in Jackentaschen zurück.
-Wenn Ihnen ein Autoschlüssel entwendet wurde oder Sie ihn verloren haben, fahren Sie umgehend zu Ihrer Fachwerkstatt, um den Schlüssel sofort zu sperren.
-Immer bedenken: Autodiebe brechen auch in Häuser oder Wohnungen ein, um in Besitz des Fahrzeugschlüssels zu gelangen.
-Auch Motorräder und Fahrräder sind bei Langfingern beliebt, sie sind aber nicht nur an den kompletten Fahrzeugen interessiert, sondern haben es auch oft auf Zubehörteile abgesehen.
Was zahlt die Hausratversicherung?
1. Was zählt als Einbruchdiebstahl? Damit das gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss der „Tatort“ bestimmte Bedingungen erfüllen. So muss sich der Einbrecher mit einem Werkzeug Zugang verschafft haben. Kein Versicherungsschutz besteht allerdings, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte.
2. Welches Eigentum deckt die Hausratversicherung ab? Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Wenn die Langfinger Bücher, Teppiche, Geschirr oder sogar das Futter für die Haustiere mitgenommen haben, gibt’s vom Versicherer Ersatz. Mitversichert ist auch, wenn Gegenstände aus Garage oder Keller zur Beute zählen.
3. Was bezahlt die Hausratversicherung? Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann. Das muss nicht der Kaufpreis sein.
4. Welche Pflichten haben Einbruchopfer? Oberste Verhaltensregel: Der Einbruchdiebstahl ist unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer zu melden. Scheck- und Kreditkarten müssen sofort gesperrt werden. Außerdem muss für Polizei und Versicherer umgehend eine Liste über die gestohlenen und/oder beschädigten Gegenstände angefertigt werden.
5. Was ist eine Stehlgutliste? Einbruchopfer müssen so schnell wie möglich eine vollständige Liste (der entwendeten Gegenstände erstellen. Dabei ist der Neuwert des Diebesgutes anzugeben und die Beute detailliert zu beschreiben. Die Stehlgutliste muss auf jeden Fall beim Versicherer eingereicht werden. Beim Landeskriminalamt gibt es unter www.polizei.nrw.de unter dem Stichwort „Wertgegenstandverzeichnis“ ein Muster.
6. Wie sind Wertgegenstände zu dokumentieren? Um im Schadenfall gut gewappnet zu sein, ist es wichtig, dass der wertvolle Hausrat über Fotos und Einkaufsbelege gut dokumentiert werden kann.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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