Reiserückkehr aus Risikogebieten
Ennepe-Ruhr-Kreis vereinfacht Meldung mit Online-Formular

Während nach wie vor unklar ist, ab wann ein Test auf das Coronavirus für Reiserückkehrer aus Risikogebieten Pflicht sein wird, gilt eine andere Vorgabe seit Wochen ohne Wenn und Aber: Wer aus einem der aktuell rund 130 Länder zurückkommt, das vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft ist, muss sich umgehend und direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Zudem ist es Pflicht, sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

"Bei jedem sollte inzwischen angekommen sein: Dies ist keine freundliche und unverbindliche Bitte. Laut Corona-Einreiseverordnung ist es vielmehr eine Rechtspflicht. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden", stellt Astrid Hinterthür, Leiterin des Krisenstabes im Schwelmer Kreishaus, unmissverständlich fest. Und auch wenn in der laufenden Debatte um Reiserückkehrer vor allem die Flughäfen im Fokus stehen: Quarantäne und Meldepflicht gelten für alle, die aus einem Risikogebiet einreisen, völlig unabhängig vom Verkehrsmittel.
Um Rückkehrern beispielsweise aus Ägypten, Bosnien oder der Dominikanischen Republik, aus Kasachstan, Luxemburg oder Marokko, aus der Türkei, Serbien oder der Ukraine die Meldung an das Gesundheitsamt zu erleichtern, hat die Kreisverwaltung jetzt ein Online-Formular entwickelt. Es ist ab sofort unter www.en-kreis.de abrufbar.  "Natürlich", so Hinterthür, "entlasten wir damit auch unsere Mitarbeiter und verschaffen ihnen wieder mehr Freiräume für andere Aufgaben. Die von Bürgern ausgefüllten Formulare ersparen uns schließlich die zeitaufwändige Datenerfassung am Telefon. Angesichts der inzwischen hohen Zahl von Anrufen von Reiserückkehrern kein zu unterschätzender Faktor."

Nicht älter als 48 Stunden

Abgefragt werden in der Online-Meldung Name, Adresse und Kontaktdaten, Ort der Quarantäne, Aufenthaltsländer und Datum der Einreise. Ebenfalls anzugeben ist, ob Krankheitssymptome oder ein negativer Coronatest vorliegen. Dieser kann für das Gesundheitsamt unter Umständen Grundlage für eine Befreiung von der Quarantänepflicht sein. Bei dem Test muss es sich auf jeden Fall um einen molekularbiologischen Test auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 handeln. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.
"Sind alle notwendigen Angaben eingetragen und das Formular abgeschickt, meldet sich das Gesundheitsamt per E-Mail oder telefonisch beim Reiserückkehrer und stimmt die weiteren Schritte ab", so Hinterthür. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten die Betroffenen die häusliche Quarantäne einzuhalten.
Reiserückkehrer aus Ländern, die laut Definition des Robert Koch-Instituts als Risikogebiet gelten, können sich kostenlos auf eine Corona-Infektion testen lassen. An den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück und Dortmund sind Testzentren für Fluggäste eingerichtet. Ansprechpartner für Bürger, die mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs waren, ist der Hausarzt. Eine entsprechende Vereinbarung hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit den Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen.

Autor:

Michael Köster aus Essen

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