STadt und Bürger greifen zu Streumitteln
Der Winter hat Hattingen im Griff
Seit den Morgenstunden schneit es bei uns in Hattingen stetig. Der Räumungsdienst der Stadtbetriebe ist schon seit dem frühen Morgen im Einsatz. Rund 40 Mitarbeiter stehen für den Tag zur Verfügung, um den Schnee zu räumen und zu streuen. Insgesamt vier große Streufahrzeuge, vier Kleintransporter und 30 Handstreuer sind ausgerückt, um die Straßen von der Schneepracht zu befreien und verkehrssicher zu machen.
Das Salzlager wurde heute frisch zum Schneeeinbruch angebrochen, rund 1200 Tonnen stehen für die Wintersaison bereit. „Bis jetzt läuft alles nach Plan, wir sind personell gut aufgestellt und kommen gut voran. Mit der Streustufe 1 sind wir bereits durch und kümmern uns Schritt für Schritt um die Nebenstraßen, städtische Gehwege, Steigungen und andere Gefahrenstellen“, erklärt Udo Federupp von den Stadtbetrieben. Die Müllabfuhr konnte wie gewohnt heute Morgen um 6 Uhr loslegen. „Hier gibt es aktuell keine Einschränkungen, alles läuft im Normalbetrieb. Wir sind auch im Tagesverlauf weiterhin gut aufgestellt, sodass wir hoffentlich gut durch den Wintertag in Hattingen kommen werden“, so der städtische Mitarbeiter.
Doch welche Straßen werden von der Stadt geräumt und wann müssen Bürgerinnen und Bürger zur Schneeschippe greifen? „Die Stadt ist nicht verpflichtet, alle Straßen zu räumen, sondern nur die, die verkehrswichtig und gefährlich sind. Daher sind die Straßen in drei Stufen eingeteilt, die nacheinander abgefahren werden“, erklärt Lukas Rudelbach, Leiter des Fachbereichs Stadtbetriebe. In der ersten Stufe sind Hauptverkehrsstraßen und Steilstücke zusammengefasst. Zur zweiten Stufe gehören unter anderem die Zubringerstraßen zu den Hauptverkehrsstraßen. In der dritten Stufe rangieren je nach Gefährlichkeit die Anliegerstraßen sowie untergeordnete Straßen. Manche Straßen werden gar nicht geräumt. Landes- und Kreisstraßen wie zum Beispiel die Bredenscheider Straße oder August-Bebel-Straße werden nur in den Ortsdurchfahrten von der Stadt geräumt. Für die restlichen Strecken ist Straßen.NRW zuständig.
Der Winterdienst muss generell vor dem Einsetzen des morgendlichen Berufsverkehrs beginnen. Daher sollte der Streudienst an Wochentagen bis 7 Uhr durchgeführt worden sein. An Sonn- und Feiertagen müssen Streumaßnahmen erst um 9 Uhr abgeschlossen sein. Abends endet die Streupflicht um 20 Uhr.
Bei starkem, andauernden Schneefall ist es teilweise nur möglich, die Straßen der „Stufe 1“ zu räumen. Die Mitarbeitenden der Stadt sind aber oft auch über ihren „Pflichtdienst“ hinaus im Einsatz und versuchen, soweit möglich, auch die anderen Straßen zu berücksichtigen.
Aber bei Winterdienst gilt: Ohne die Bürger geht es nicht. Was die Hattingerinnen und Hattinger erledigen müssen, steht in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hattingen und in dem Flyer „Hattingen hat den Winter im Griff“, der an alle Hattinger Haushalte verteilt wurde. Nachzulesen auch als PDF-Dokument unter www.hattingen.de in der Rubrik Bürgerservice/ Informationsbroschüren.
Bürgerpflichten
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die Straße bzw. Gehwege angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke sind zum Räumen und Streuen verpflichtet. In vielen Fällen wird dies auf die Mieter übertragen.
Die Bürgersteige müssen möglichst in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis freigehalten werden, damit zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Bei einigen Straßen ist der Winterdienst der Straße ebenfalls auf die Anlieger übertragen worden. Es handelt es sich vor allem um reine Anliegerstraßen, die im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung als Straßenklasse E kenntlich gemacht sind.
Gehwege und Fahrbahnen müssen von Schnee geräumt werden. Streuen Sie erst, wenn Sie Schnee und Eis bereits mit einem Schneeschieber oder ähnlichem Gerät geräumt haben. Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Flächen mit einem abstumpfenden Mittel wie Sand oder Granulat bestreut werden.
Bitte beachten Sie, dass Streuen mit Salz grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen gelten jedoch für außergewöhnliche Wetterlagen, wie zum Beispiel Eisregen. Außerdem kann Salz auf Gehwegen an gefährlichen Stellen wie zum Beispiel Treppen, Brückenauf- und -abgängen und steilen Strecken eingesetzt werden.
Sie müssen Schnee oder Glätte zwischen 7 und 20 Uhr jeweils sofort nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte beseitigen. Das kann bedeuten, dass der Winterdienst sogar mehrmals täglich erforderlich ist. Fällt nach 20 Uhr Schnee oder tritt Glätte auf, so muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages wieder ein verkehrssicherer Zustand hergestellt werden.
Autor:Lokalkompass Hattingen aus Hattingen |
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