Das Recht vergessen zu werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden.
Endlich mal ein Urteil, dass viele Internetnutzer aufatmen lässt: Suchmaschinen müssen "in bestimmten Fällen" Eintragungen löschen, wenn das Persönlichkeitsrecht verletztwird. Das heutige Urteil kam durch einen Spanier zustande, der vor 15 Jahren in Insolvenz geriet und dessen Haus zur Versteigerung anstand. Wer den Betroffenen noch heute bei Google suchte, wurde auf den Vorfall hingewiesen, obwohl die Sache längst erledigt ist. Dies so die Richter vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verletze die persönlichen Rechte des Klägers. Jeder habe auch ein "Recht auf Vergessen im Internet".
Endlich mal ein gutes Urteil. Trotzdem sollten vor allem die Nutzer in Zukunft sich genau überlegen, was sie ins Netz stellen. Denn ob z.B. "Jux-Fotos" oder andere Jugendsünden in das Urteil passen, ließ der EuGH offen.
Autor:Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen |
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